
Zwei Tage vor dem NATO-Gipfel hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Ablehnung eines Journalisten bei dem Spitzentreffen als unzulässig eingestuft. Wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hervorgeht, gab das Bundeskriminalamt (BKA) persönliche Daten von Journalisten ans NATO-Hauptquartier. Ein Fotograf, der im polizeilichen Informationssystem INPOL als "Straftäter linksorientiert" geführt wurde, habe deshalb zunächst ohne Begründung eine Ablehnung erhalten und sei daraufhin vor Gericht gezogen. Die Richter kamen nun zu dem Schluss, dass für die Daten-Weitergabe an das NATO-Hauptquartier die Rechtsbasis fehlte. Der Gipfel findet Freitag und Samstag in Straßburg, Kehl und Baden-Baden statt.
Die Übermittlung von Daten sei nach dem BKA-Gesetz nur zulässig, wenn dies dem Schutz von "Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes" diene, erklärte das Gericht. Beim NATO-Gipfel gehe es aber "hauptsächlich um den Schutz von Ministern, Staatspräsidenten und Präsidenten vorwiegend anderer Staaten". Zwar dürften Daten an Truppenbehörden von Parteien der NATO in Deutschland weitergegeben werden, nicht aber an das NATO-Hauptquartier. Im Fall des klagenden Fotografen sei die Negativbeurteilung zudem "sachlich nicht begründet" gewesen. Zwar habe es einige Eintragungen im Polizeiregister gegeben. Anhaltspunkte für rechtskräftige Verurteilungen hätten jedoch nicht vorgelegen.
Das Bundeskriminalamt kündigte am Abend an, gegen die Eilanordnung des Gerichts Beschwerde einzulegen. Die Einbindung des BKA bei Akkreditierungsverfahren für Großveranstaltungen sei "üblich und aus Sicherheitsgründen notwendig", teilte das BKA mit. Die Erteilung von Negativbeurteilungen sei zudem "sehr restriktiv" gehandhabt und nur auf "begründete Einzelfälle" beschränkt worden. Der NATO sei lediglich in zwei Fällen geraten worden, keine Akkreditierung auszustellen.
1. April 2009 - 22.23 Uhr
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