Gericht bestätigt Verbot von Flensburger "Hells Angels"-Ableger
AFP VOM 19.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 649 Aufrufe Mehr zum Thema:Hells Angels, Ableger, Verbot, Flensburg
Präsident und Clubmitglieder waren an Verbrechen beteiligt
In ihrem Kampf gegen kriminelle Rocker haben die schleswig-holsteinischen Sicherheitsbehörden einen juristischen Sieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigte am Dienstag das Verbot eines Flensburger "Hells Angels"-Ablegers durch das Kieler Innenministerium, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Verein war 2010 aufgelöst worden, weil dessen Präsident und weitere Mitglieder an schweren Straftaten beteiligt waren.
Unter anderem hatte der ehemalige Clubchef einen motorradfahrenden Rocker der mit den "Hells Angels" konkurrierenden "Bandidos" 2009 mit einem Auto von einer Autobahn abgedrängt und lebensgefährlich verletzt. Außerdem war bei Vereins-Mitgliedern bei einer Razzia 2009 ein Waffenarsenal mit Sprengstoff, Maschinenpistolen, Schrotflinten und sogenannten Pumpguns gefunden worden.
Rockergruppierungen wie die "Hells Angels" und die "Bandidos" sind nach den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zumindest teils der organisierten Kriminalität zuzurechnen. Sie betätigen sich demnach unter anderem im Drogen- und Waffenhandel sowie im Rotlichtmilieu. In den vergangenen Wochen rückten Ermittler wiederholt zu massiven Razzien gegen Rocker aus. Mehrfach verboten Bundesländer zudem regionale Ableger.
Die Flensburger "Hells Angels" hatten gegen das Vereinsverbot geklagt. Die Vertreter des Club zogen diese nach Angaben der Gerichtssprecherin am Dienstag während der Verhandlungen zwar zurück. Da dies zu diesem Zeitpunkt aber nur noch mit Zustimmung der Gegenseite möglich gewesen wäre und der Vertreter des Innenministeriums diese verweigerte, habe das Gericht wie geplant entschieden.
In dem Urteil bestätigten die Richter das Vereinsverbot wegen krimineller Aktivitäten. Es gehe um "gewichtige Straftaten", die zudem dem Club als solchem und nicht einzelnen Mitgliedern zugerechnet werden müssten, teilte das Gericht mit. Die Attacke auf den "Bandidos" auf der Autobahn etwa sei nach Auffassung der Richter ausschließlich durch Vereinsinteressen motiviert gewesen, ergänzte die Gerichtssprecherin. Persönliche Motive hätten dabei keine Rolle gespielt.
Hinzu kämen weitere schwere Delikte wie die Verstöße gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Aktenkundig sei zudem der Versuch des früheren Präsidenten, Schutzgeld vom Betreiber eines Tätowierstudios zu erpressen. Die Richter hätten nur die Feststellung des Innenministeriums zurückgewiesen, dass der "Hells Angels"-Ableger gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoße, sagte die Sprecherin. Es hatte dies damit begründet, das der Club das staatliche Gewaltmonopol ablehne und inhaftierte Anhänger finanziell unterstütze, um die Strafverfolgung zu unterlaufen. Diese Begründung teilten die Richter nicht.
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