Hallo liebe Community,
ich habe vor einer Woche ein "knöllchen" bzw. einen Strafzettel bekommen, allerdings finde ich diesen nicht gerechtfertigt.
Mir wird vorgeworfen am 31.03.2016 in Hamburg, xxx gegenüber der Hausnummer xxx als führer des PKW Peugeot (Silber) eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
"Sie parkten auf einem Straßenteil, der weder durch Zeichen 315 noch durch eine Parkflächenmarkierung zum parken freigegeben war.
Beweismittel: Foto
Zeuge: xxx"
"Wegen dieser Ordnungswidrigkeit werden Sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15€ gemäß ... verwarnt"
So.. Nun aus meiner Sicht.
Ich habe auf einem Straßenteil geparkt, der durch eine Parkflächenmarkierung zum Parken freigegeben war. (Meines Erachtens nach, denn dort ist ein weiße Markierung lang gezogen)
Zudem befand sich ein Schild, welches nicht auf gleicher Höhe war, hinter einem Gebüsch, dieses war auch nicht am Boden befestigt.
Hoffe auf den Bildern ist dies deutlich genug.
(mein Fahrzeug ist der silberne Peugeot, der ganz vorne steht)
Bilder:
up.picr.de/25132842zp.jpg
up.picr.de/25132850qs.jpg
up.picr.de/25132882tu.jpg
Wie soll ich verhandeln? Liege ich im Recht? Wo melde ich mich falls ich im Recht liege, kann ich mit meinem Anliegen direkt zur Polizei? Die Bußgeldstelle hat leider nur zu den Zeiten auf, wo ich arbeite bzw. zur Schule gehe.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editier von QuickSilver123 am 08.04.2016 00:05
-- Editier von QuickSilver123 am 08.04.2016 00:10
-- Editiert von Moderator am 08.04.2016 01:07
-- Thema wurde verschoben am 08.04.2016 01:07
Gerechtfertigter Strafzettel?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Und was ist auf dem Beweis-Foto vom "Knöllchen" zu sehen?
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Wie Florian bereits geschrieben hat, da ist schlicht keine Parkflächenmarkierung. Das Knöllchen ist gerechtfertift. Sei froh, dass das Schild so stark verdeckt war, dass man dies als unleserlich und somit unwirksam einstufen kann.
Nur mal so aus Interesse. Was hat die weiße Linie überhaupt für eine Funktion?
P.S. Auch ich wäre hier von einer Markierung der Parkfläche ausgegangen.
Nichts, denn das Beweismittel wurde mir nicht zugeschickt
ZitatUnd was ist auf dem Beweis-Foto vom "Knöllchen" zu sehen? :
-- Editiert von QuickSilver123 am 08.04.2016 10:09
Also auf dem Großen Monitor sehe ich auf dem Bürgersteig eine weiße Linie und hinter den Autos eine weiße Line.
Allerdings findet sich auf der Straße und vor dem Peugeot keine.
Damit würde ich sagen, gerechtfertigt und zahlen.
Auf der Straße muss auch keine Markierung gegeben werden, soweit ich weiß.
Auf dem Bürgersteig ist die Linie durchgezogen bis zur Einfahrt, d.h. vor dem peugeot geht die Linie weiter.
Du siehst auf dem 2. Bild das der Peugeot neben dem Streifem steht und wie diese weiter verläuft.
ZitatAlso auf dem Großen Monitor sehe ich auf dem Bürgersteig eine weiße Linie und hinter den Autos eine weiße Line. :
Allerdings findet sich auf der Straße und vor dem Peugeot keine.
Damit würde ich sagen, gerechtfertigt und zahlen.
Ich frage mich aber, was die weiße Linie sonst darstellen soll, wenn es keine parkmarkierung seien soll?
Ich kann mit Überzeugung davon ausgehen, das sich vorher dort kein Schild 315 geschildert war, bis jetzt war das immer so.
Zu jeder Zeit habe ich dort geparkt, nie etwas bekommen. Nun hatte einer von den wohl einen schlechten Tag.
Ich frage mich aber, was die weiße Linie sonst darstellen soll, wenn es keine parkmarkierung seien soll?
Ich kann mit Überzeugung davon ausgehen, das sich vorher dort kein Schild 315 geschildert war, bis jetzt war das immer so.
Zu jeder Zeit habe ich dort geparkt, nie etwas bekommen. Nun hatte einer von den wohl einen schlechten Tag.
Naja, ein Parkfeld hat in der Regel 4 Linien.
Bei uns in der Stadt gibt es Parkfelder mit 3 Linien weil die 4. sinnlos wäre, denn dort ist eine hohe Mauer.
Aber in deinen Fall hätte es 4 Linien für ein Parkfeld benötigt.
Bemängelt wurde ja das Du auf dem Gehweg stehst, hättest Du dort komplett auf der Straße gestanden, hätte es kein Knöllchen gegeben. Das Schild am Rand ist völlig unerheblich. Zugeben, ich hätte wegen dieser Linie dort genauso geparkt wie Du.
Ich denke, wenn Du begründet widersprichst, hast Du beim Ordnungsamt eine gute Chance, daß es eingestellt wird. Ich würde auf Dein Foto mit der Linie verweisen und darauf, daß hier keine Verkehrsbehinderung vorlag, weder für Kraftfahrer und erst recht nicht für Fußgänger, die ohne weiteres passieren konnten. Einen gewissen Ermessensspielraum haben die auch.
Das Schild markiert doch das Ende eines Halteverbots?! Irgendwo weiter vorne müsste es doch einen Anfang geben, vielleicht nur zu speziellen Anlässen (daher der MO-FR Zusatz?)? Ist aber auch egal, weil es gar nicht der Vorwurf ist. Scheint nach den Ausführungen über Parkplatzmarkierungen hier ok zu sein, hätte mich auch dahin gestellt.
-- Editiert von Retels am 13.04.2016 12:36
-- Editiert von Retels am 13.04.2016 12:37
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