Hallo,
ich habe Anfang 2004 im Internet einen Mp3-Player gekauft, der nach 2-monatigem Gebrauch einen Defekt hatte. Den Player habe ich zurückgeschickt und erst nach 2 Monaten einen Ersatz bekommen.
Dieser hat nun einen ähnlichen Defekt, woraufhin ich beim Verkäufer angefragt habe, was jetzt mit dem (einfach qualitativ schlechten Player) zu tun sei. Der Internetsupport versicherte mir, dass ich den Kaufpreis erstattet bekäme.
Ich schickte den Player zurück, doch dann teilte man mir plötzlich mit, dass ich doch wieder ein Ersatzgerät bekommen sollte, da es sich bei dem Defekten Gerät auch schon um ein Austauschgerät handelte. Die Mitteilung kam von einem anderen Sachbearbeiter, der die ursprüngliche Aussage,dass ich den Kaufpreis zurückbekäme einfach als unwirksam erklärte. Ich habe in der Zwischenzeit schon ein neues Gerät gekauft und will das alte nicht mehr, habe ich nach der ersten Aussage des Händlers ein Recht auf Kaufpreiserstattung (immerhin Willenserklärung Kaufpreis auszuzahlen und das in Kenntnis der Sachlage, dass das Gerät bereits ein Austauschgerät ist)?
Gerät zum 2.Mal defekt, per Email Kaufpreiserstattung zugesagt, nun nur Nachbesserung
4. Januar 2005
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Frage vom 4. Januar 2005 | 00:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerät zum 2.Mal defekt, per Email Kaufpreiserstattung zugesagt, nun nur Nachbesserung
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2005 | 12:44
Von
Status: Lehrling (1913 Beiträge, 234x hilfreich)
Da Sie diese Erklärung nur telefonisch haben, sehe ich keine rechtliche Möglichkeit das Sie das Geld zurück erhalten können, denn rein rechtlich darf der Händler 2x nachbessern oder austauschen.
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