Gerät zum 2.Mal defekt, per Email Kaufpreiserstattung zugesagt, nun nur Nachbesserung

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hat84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerät zum 2.Mal defekt, per Email Kaufpreiserstattung zugesagt, nun nur Nachbesserung

Hallo,
ich habe Anfang 2004 im Internet einen Mp3-Player gekauft, der nach 2-monatigem Gebrauch einen Defekt hatte. Den Player habe ich zurückgeschickt und erst nach 2 Monaten einen Ersatz bekommen.
Dieser hat nun einen ähnlichen Defekt, woraufhin ich beim Verkäufer angefragt habe, was jetzt mit dem (einfach qualitativ schlechten Player) zu tun sei. Der Internetsupport versicherte mir, dass ich den Kaufpreis erstattet bekäme.
Ich schickte den Player zurück, doch dann teilte man mir plötzlich mit, dass ich doch wieder ein Ersatzgerät bekommen sollte, da es sich bei dem Defekten Gerät auch schon um ein Austauschgerät handelte. Die Mitteilung kam von einem anderen Sachbearbeiter, der die ursprüngliche Aussage,dass ich den Kaufpreis zurückbekäme einfach als unwirksam erklärte. Ich habe in der Zwischenzeit schon ein neues Gerät gekauft und will das alte nicht mehr, habe ich nach der ersten Aussage des Händlers ein Recht auf Kaufpreiserstattung (immerhin Willenserklärung Kaufpreis auszuzahlen und das in Kenntnis der Sachlage, dass das Gerät bereits ein Austauschgerät ist)?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Da Sie diese Erklärung nur telefonisch haben, sehe ich keine rechtliche Möglichkeit das Sie das Geld zurück erhalten können, denn rein rechtlich darf der Händler 2x nachbessern oder austauschen.


-----------------
"kampf den borg"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen