>Gerätehaus umgehen ? möglich ? und wie ?
quote:
brauche dringend eine richtlinie wo ist da ein maßstab ??
Wirst du für "deinen" Fall nicht finden.
Es gibt sogar eine E. des BVerfG zum Thema:
1 BvR 1806/04
...
Unter § 22 I WEG fallende Maßnahmen können nach S. 2 der Vorschrift i.V. mit § 14 Nr. 1 WEG gegen den Willen anderer Wohnungseigentümer daher nur verwirklicht werden, soweit diesen kein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil erwächst. Als Nachteil wird hierbei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung verstanden ...
b) Ein Überblick über die Fälle, in denen die Rechtsprechung bisher eine Beeinträchtigung i.S. des § 22 I 2 WEG angenommen hat, zeigt, dass die Schwelle der Beeinträchtigung insgesamt eher niedrig angesetzt wurde. So soll nicht nur die Anbringung von Außenspiegeln, Regenrinnen, Balkonverglasungen, Katzennetzen und Markisen an der Fassade zustimmungsbedürftig sein, sondern im Garten auch die Aufstellung von Gartenhäuschen und Geräteschuppen, die Errichtung eines 60 cm hohen Jägerzaunes, das Anbringen von grünen Sichtschutzmatten an einen Maschendrahtzaun zwischen zwei Sondernutzungsflächen und schließlich die Verlegung von Trittplatten. Obwohl in allen Fällen letztlich die einzelfallbezogene tatrichterliche Würdigung ausschlaggebend für die Wertung als zustimmungsbedürftige Maßnahme war, lässt sich aus dieser Aufzählung doch die generelle Tendenz ablesen, die Schwelle für die Annahme einer Beeinträchtigung i.S. des § 22 I 2 WEG niedrig anzusetzen. Dies entspricht im Übrigen auch dem Charakter der Vorschrift als Ausnahmeregelung. Ganz einfach: Jede "... nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung ...".
Das hilft dir auch nicht. Selbst wenn es einen "Präzedenzfall" gäbe heisst das noch lange nicht, daß ein anderes G das genau so sieht.
Die Schwelle ist jedenfalls niedrig anzusetzen, das hat das BVerfG so verfügt, da wird kaum ein G davon abweichen.
Hinzu kommt, daß der eine WE, den gibt es ja immer, durch nichts überzeugt werden kann, ausser durch ein konkretes Urteil im konkreten Fall. Gezwungen müsste man sagen, überzeugen kann man ihn oder sie nicht.
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von flawless am 15.04.2011 12:15
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