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Tipps zum Gepäckverlust - 5/6
paw vom 6.2.2001   43973 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Reiserecht

Gepäckverlust bei Pauschalreisen

Haben Sie einen Kompletturlaub (Pauschalreise) bei einem Anbieter gebucht, d.h. nehmen Sie an einer Reise teil, bei der Flug, Hotel, Verpflegung etc. als Paket angeboten werden, dann kann bei verspäteter Ankunft des Gepäckes der Reiseveranstalter zur Verantwortung gezogen werden.
Laut AG Frankfurt kann der Komplettreisepreis um 25 % gemindert werden, wenn man länger als drei Tage in tropischen Gefilden ohne Kleidung zum Wechseln dastand!

Wenn Sie also mit Geduld aufwarten, können Sie bei einer teuren Reise auf diese Art noch Geld sparen. Aber auch dieses Urteil ist nur eines von vielen und es ist nicht garantiert, dass jedes Gericht so entscheidet.

ACHTUNG: NEUE GESETZESLAGE AB 28.6.2004. Bessere Haftung im Luftverkehr zu Beginn der Urlaubszeit

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