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Gentests an Embryonen bleiben in Deutschland erlaubt

AFP VOM 23.9.2011 | Nachrichten - Allgemein | 686 Aufrufe
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Präimplantationsdiagnostik, Embryonen

Bundesrat billigt Gesetz zu Präimplantationsdiagnostik

Gentests an Embryonen sind in Deutschland auch künftig erlaubt. Der Bundesrat billigte in Berlin das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz, wonach die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) weiterhin in Ausnahmefällen zulässig ist. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn Paare eine Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit haben oder eine Tot- oder Fehlgeburt droht.

Die Neuregelung war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt hatte. Eine klare gesetzliche Grundlage gab es dafür bislang aber nicht. Voraussetzung für die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik sind dem Gesetz zufolge auch die vorherige Zustimmung einer Ethikkommission in jedem Einzelfall sowie eine Beratung der Betroffenen.

Die PID ermöglicht es, Embryonen im Reagenzglas vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf genetische Krankheiten zu untersuchen. Vorbelastete oder überflüssige Embryonen werden in der Regel vernichtet. Deswegen lehnt die katholische Kirche die PID grundsätzlich ab, auch die evangelische Kirche kritisiert die nun beschlossene begrenzte Zulassung der PID als zu weitgehend. Behindertenverbände äußerten die Befürchtung, dass der gesellschaftliche Druck auf Paare mit Behinderung steigen werde, die PID zu nutzen.

23.09.2011 - 13:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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