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Genetisch veränderte Pflanzen nicht an unbekannten Orten

AFP VOM 17.2.2009 | Nachrichten - Europarecht | 2875 Aufrufe
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Genetik

EuGH bekräftigt umfangreiches Informationsrecht der Bürger

Experimente mit genetisch veränderten Pflanzen dürfen nicht abseits der Öffentlichkeit geschehen. Die Bürger haben Anspruch auf umfassende Informationen, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Danach müssen die Behörden insbesondere auch die genaue Lage des betroffenen Ackers angeben. Auch der Schutz der öffentlichen Ordnung rechtfertige davon keine Ausnahme. (Az: C-552/07)

Entsprechende Angaben hatte 2004 ein Bürger im elsässischen Sausheim verlangt. Die französischen Behörden gaben jedoch nur einen Teil der Auskünfte. Insbesondere verweigerten sie das Kartenmaterial, aus dem die genauen Freisetzungsstandorte hervorgehen. Eine Veröffentlichung würde die Privatsphäre und die Sicherheit der betroffenen Landwirte beeinträchtigen.

Nach europäischem Recht müssen die Behörden auf Antrag den "Ort der Freisetzung" benennen. Auf die Klage des Sausheimers waren sich die französischen Gerichte nicht sicher, ob als "Ort" die Benennung der jeweiligen Gemeinde ausreicht. Deshalb legten sie den Streit dem EuGH vor.

Der unterstrich nun das Ziel des EU-Rechts, vollständige Transparenz zu schaffen. Dies solle es auch der Öffentlichkeit ermöglichen, sich ein Bild von den möglichen Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu machen. Daher hätten die Bürger Anspruch auf nahezu sämtliche Angaben, die der Anmelder der Freiluftversuche gemacht hat. "Die Information über den Ort der Freisetzung darf demnach keinesfalls vertraulich behandelt werden", erklärten die Luxemburger Richter wörtlich.

17. Februar 2009 - 11.59 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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