Generalvollmacht für Insolvente Person

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

209 Aufrufe

Generalvollmacht für Insolvente Person

Hallo,

ich soll von einer Frau 87 Jahre, eine Generalvollmacht unterschreiben. Sie möchte unbedingt zum Notar. Nun möchte ich wissen, ob ich das kann, da ich seit 2008 Insolvenz habe?

Über eine Antwort wäre ich dankbar.

-----------------
" "



von vw-t4 am 05.02.2010 20:58
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Ihre Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Durchschnittspreis 35 Euro.

>Generalvollmacht für Insolvente Person
Ja, es spielt keine Rolle, dass du insolvent bist. Die Erteilung der Vollmacht ist ein großer Vertrauensbeweis und sollte nicht missbraucht werden!

-- Editiert am 05.02.2010 21:30


von cruncc1 am 05.02.2010 21:28
Status: Unsterblich (1480 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 105 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Generalvollmacht für Insolvente Person
Bei meiner Mutter wurde dieses abgelehnt in einem anderen Bezirk und es mußte mein Mann mit eingetragen werden, da er über normale finanzielle Verhältnisse verfügt. Das finde ich dann etwas merkwürdig.

-----------------
" "



von vw-t4 am 05.02.2010 22:56
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Generalvollmacht für Insolvente Person
Es handelt sich um eine ganz normale Generalvollmacht, die von einem Notar beurkundet oder um eine Betreuung die vom Vormundschaftsgericht angeordnet wurde?

Der Notar prüft deine "Verhältnisse" nicht und kann und darf dem Vollmachtgeber auch nicht vorschreiben, wenn er Bevollmächtigen darf!


-----------------
" "


von cruncc1 am 06.02.2010 09:08
Status: Unsterblich (1480 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 105 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Generalvollmacht für Insolvente Person
Der Notar hatte schon die Generalvollmacht meiner Mutter zu mir geschickt und rief eine Woche später an, das er das so nicht lassen kann. Wegen Insolvenz. Also muß er sich doch erkundigt haben. Dann kann ich wahrscheinlich auch bei der anderen Frau keine Generalvollmacht übernehmen. Dabei hätte ich der Frau einen guten Gefallen tan.

-----------------
" "


von vw-t4 am 06.02.2010 10:47
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Generalvollmacht für Insolvente Person
Warum bekomme ich keine Antwort mehr? Dann weiß auch keiner mehr was Sache ist? Soll ich dann einen Anwalt fragen?

-----------------
" "


von vw-t4 am 08.02.2010 18:11
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Generalvollmacht für Insolvente Person
Woher sollen wir wissen, weshalb der Notar so vorgegangen ist?
Üblich ist das jedenfalls nicht!

-----------------
" "



von cruncc1 am 08.02.2010 22:58
Status: Unsterblich (1480 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 105 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Erbrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 407 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 39 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,29 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Erbrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Erbrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
erbschaftssteuererklärung
beantwortet von RA Bordasch für €52
erbschaftssteuer testamentsvollstreckung
beantwortet von RA Schwartmann für €80
bestattungskosten
beantwortet von RA Böhler für €25
Mehr Fragen lesen