Ich war für einige Zeit im Ausland und hatte bevor meiner Abreise beim Notar eine Generalvollmacht ausfertigen lassen, damit mich meine Mutter in meinem Namen während meiner Abwesenheit vertreten kann. Da ich nun wieder zurück bin, würde ich gerne wissen, was ich zu tun habe, um die Generalvollmacht wieder aufzuheben.
Wie hebt man eine Generalvollmacht wieder auf?
20. Juli 2005
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Frage vom 20. Juli 2005 | 07:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie hebt man eine Generalvollmacht wieder auf?
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#1
Antwort vom 20. Juli 2005 | 11:04
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 20x hilfreich)
Sich alle Ausfertigungen, die vom Notar angefertigt wurden, geben lassen und diese gemütlich dem Reisswolf zuführen.
Kopien sind egal, da eine Generalvollmacht immer im Original bei Vertretung vorgelegt werden muss.
S.
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