Generalvollmacht - Kontoabfrage im nicht EU Land

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Manni1984
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 55x hilfreich)
Generalvollmacht - Kontoabfrage im nicht EU Land

Hallo,

Angenommen Person A vermietet eine große Anlage an Person B, als Sicherheit übergibt B der Person eine Generalvollmacht an Person A, kann Person A nun in der Türkei (nicht EU) eine Abfrage machen, welche Konten Person B dort hat?

Viele Grüße

Manni

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was hat das mit Inkasso zu tun?
Ich persönlich habe exakt 0 Ahnung, wie die lokalen Gesetze in der Türkei sind und ob so etwas in der Türkei erlaubt/anerkannt wird oder nicht.
Davon abgesehen finde ich das Konstrukt "Generalvollmacht als Sicherheit" vollkommen dubios.

-- Editiert von mepeisen am 08.06.2017 11:35

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Manni1984):
als Sicherheit übergibt B der Person eine Generalvollmacht an Person A

Was soll denn das für eine Sicherheit sein.



Zitat (von Manni1984):
kann Person A nun in der Türkei (nicht EU) eine Abfrage machen, welche Konten Person B dort hat?

Klar.
Das Problem könnte aber sein, das er aus Grunden des Bankgeheimnis und des Datenschutz keine Antwort bekommt.
Wobei die Auskunft welche Konten Person B dort hat relativ wertlos sein dürfte.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wobei die Auskunft welche Konten Person B dort hat relativ wertlos sein dürfte.

Nicht, wenn im Anschluss die Konten, womöglich unbemerkt, leer geräumt werden sollten.
Was aber je nach Situation Straftatbestände erfüllen könnte.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nicht, wenn im Anschluss die Konten, womöglich unbemerkt, leer geräumt werden sollten.

Das ist die Eigenschaft von Konten das man sie leerräumen kann und darf.
Und merken müsste Person A das leerräumen auch erst mal.

Straftatbestände sehe ich auf Grundlage der Sachverhaltsschilderung aber keine, selbate wenn die Konten nachher auf 0 stehen würden.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Manni1984
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 55x hilfreich)

Ich fand diese Generalvollmacht auch seltsam aber es geht um 170.000 €. Ist den diese Generalvollmacht auch in der Türkei gültig? Hat schonmal jemand in der Türkei gepfändet? Gibt es hierfür spezielle Anwälte?

Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Straftatbestände sehe ich auf Grundlage der Sachverhaltsschilderung aber keine

Auch eine Generalvollmacht bedeutet nicht, dass sich der Bevollmächtigte einfach so alles einstecken darf.
Die Situation ist schon kurios genug. Die Anfrage wegen ausländischer Konten noch dubioser.

Zitat:
Ich fand diese Generalvollmacht auch seltsam aber es geht um 170.000 €. Ist den diese Generalvollmacht auch in der Türkei gültig? Hat schonmal jemand in der Türkei gepfändet? Gibt es hierfür spezielle Anwälte?

Bestimmt gibt es genug Anwälte in Deutschland, die von Amts wegen bzw. aufgrund Familienbande türkisch sprechen und genug Kontakte in die Türkei haben oder gar eine Partner-Kanzlei dort.

Aufgrund der Summe werde ich hier mal den Moderatoren bescheid geben das Thema zu schließen. Auch wenn du allgemein fragst: Individual-Beratung ist nicht und bei den Summen verbietet sich jede Forum-Hilfe sowieso.

In meinem Thema ist ein gut gemeinter Hinweis, mit dem du weiterkommen solltest, was auch immer du vorhast. wenn du A bist und die Konten des B widerrechtlich leer räumen willst: Vergiss den Schwachsinn.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Manni1984):
Ist den diese Generalvollmacht auch in der Türkei gültig?

Sollte man einen Anwalt fragen der sich mit türkischem Recht auskennt.



Zitat (von Manni1984):
Hat schonmal jemand in der Türkei gepfändet?

Da braucht es schon etwas mehr als eine Generalvollmacht. Auch in der Türkei.

Und ob sich in Zukunft die türkischen Gerichte so stark dafür interessieren, das ein Deutscher Geld bekommen soll ...



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