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Generalstaatsanwalt will Erdogan politische Betätigung verbieten
Seite 1 - AFP vom 14.03.2008

Generalstaatsanwalt will Erdogan politische Betätigung verbieten

Auch Verbot von Regierungspartei AKP beantragt

Die türkische Generalstaatsanwaltschaft hat beim Verfassungsgericht ein politisches Betätigungsverbot für Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und Präsident Abdullah Gül beantragt. Neben dem Antrag, Erdogans islamisch geprägte Regierungspartei AKP zu verbieten, habe er auch eine Liste mit AKP-Spitzenpolitikern erhalten, die von der Politik ausgeschlossen werden sollten, bestätigte der Präsident des Obersten Gerichts, Hasim Kilic, am Freitag. Nach seinen Angaben umfasst die Liste 71 Namen, darunter auch die des Präsidenten und seines Regierungschefs. Chefankläger Abdurrahman Yalcinkaya warf der AKP vor, zu einem "Zentrum anti-laizistischer Aktivitäten" geworden zu sein.

Der Generalstaatsanwalt begründete seinen Antrag am Freitag unter anderem mit der kürzlichen Entscheidung des Parlaments, Studentinnen an den türkischen Universitäten das Tragen des Kopftuchs zu erlauben. Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, ob es die Anträge des Generalstaatsanwaltes annimmt. Laut Richter Kilic wird sich das Gericht voraussichtlich schon am Montag mit der Zulässigkeit der Anträge beschäftigen. Nach seinen Angaben steht neben Erdogan und Gül auch der frühere Parlamentspräsident Bülent Arinc auf der Liste der Generalstaatsanwaltschaft.

Die AKP-Spitze reagierte mit scharfer Kritik auf den Vorstoß der Generalstaatsanwaltschaft. Verbotsanträge gegen eine Partei, die an der Regierung sei und über eine Mehrheit im Parlament verfüge, machten die Feinde der Türkei zu Siegern, sagte Gül. Das Vorhaben sprenge die Demokratie des Landes, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der AKP, Mehmet Mir Dengir Firat. Der Vizevorsitzende der größten Oppositionspartei CHP, Mustafa Özyürek, begrüßte dagegen die Anträge. Er hoffe, dass die AKP nun von weiteren Angriffen auf den Laizismus abgehalten werde.

Vor fast genau zehn Jahren hatten die Verfassungsrichter die islamistische Wohlfahrtspartei von Ex-Ministerpräsident Necmettin Erbakan verboten. Nach der jüngsten Justizreform ist ein Parteiverbot heute aber schwieriger als damals.

Die vor sieben Jahren von Erdogan gegründete AKP (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung) regiert die Türkei seit Ende 2002. Bei den Parlamentswahlen des vergangenen Jahres errang sie knapp 47 Prozent der Stimmen. Gegner der AKP werfen der Erdogan-Partei immer wieder anti-laizistische Tendenzen vor. Erdogan bestreitet dies. Die Auseinandersetzungen sind Zeichen eines Machtkampfes zwischen einer neuen islamisch-konservativen Mittelschicht und den traditionellen laizistischen Eliten in der Türkei.

14. März 2008 - 20.41 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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Kai-Uwe Dannheisser, Hamburg
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Verkehrsrecht, Internetrecht und hat Interessensschwerpunkte: Internationales Kaufrecht, Strafrecht.
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