Genehmigung bzw. Ablehnung eines 450 Eur Nebenjobs

28. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
MK2K6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)
Genehmigung bzw. Ablehnung eines 450 Eur Nebenjobs

Hallo,

folgende Situation:

Ich arbeite Vollzeit (38h) in einem Unternehmen und möchte nun einen Nebenjob annehmen, den ich auf freier Zeiteinteilung von Zuhause am PC erledigen kann.

In meinem Job habe ich eine Zielerreichung, die ich in den letzten 3 Monaten nicht so super erfüllt habe.

Der Nebenjob wurde beim AG (schriftlich) beantragt und (mündlich) abgelehnt, mit der Begründung, dass ich erst einmal die volle Zielerreichung im Unternehmen schaffen solle und wir dann in 2 Monaten erneut sprechen können ...

Jetzt hat man ja grundsätzlich einen Anspruch auf Genehmigung, außer einer der 3 Gründe ist gegeben:

- Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber
- Überschreitung von 48h Arbeitszeit / bzw. Nicht-Einhaltung der 11h Ruhezeit
- Beeinträchtigung der Arbeitsleistung bzw. Arbeitskraft im eig Job

Nun ist keine der 3 Punkte gegeben. Denn das Unternehmen ist ein ganz anderer Wirtschaftszweig. Die Arbeitszeit kann ich mir frei einteilen, es gibt also keinerlei Vorgaben ... und da dies so ist, kann ich auch normal meine Arbeitskraft in meinen normalen Job investieren und mache den Nebenjob dann, wenn ich Luft und Zeit habe ... Ich sitze aber sowieso oft Abends am PC und kann das dann nebenbei machen.

Jetzt meine Frage ... kann mein Arbeitgeber einfach so den Nebenjob ablehnen, obwohl definitiv keine der 3 Gründe zutreffen? Kann ich hier gegen angehen? Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung, will mir den Weg aber eig. sparen ...

Und wenn ich den Nebenjob trotzdem ausführe, kann mein Arbeitgeber das mitbekommen? Da ich von zuhause arbeite, nirgendwo mein Name auftaucht und ich auch alltäglich nicht davon beeinflusst bin? Also gibt es bei Antritt eines Nebenjobs auf 450 Eur Basis eine Mitteilung an den Arbeitgeber?

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!

VG Mario K.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>- Beeinträchtigung der Arbeitsleistung bzw. Arbeitskraft im eig Job <hr size=1 noshade>

Da aus Sicht des AG dieser Punkt wohl zutrifft, wäre zu überlegen wie man den zielführend und sinnvoll entkräften kann.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
In meinem Job habe ich eine Zielerreichung, die ich in den letzten 3 Monaten nicht so super erfüllt habe.


quote:
- Beeinträchtigung der Arbeitsleistung bzw. Arbeitskraft im eig Job


quote:
Jetzt meine Frage ... kann mein Arbeitgeber einfach so den Nebenjob ablehnen, obwohl definitiv keine der 3 Gründe zutreffen?
Du bist also der Meinung, wenn du auch ohne Nebenjob die geforderten Zeile nicht erreichst, dann stellt der Nebenjob also erst recht keine Beeinträchtigung dar, so nach dem Motto, wenns eh nicht geht mit dem Ziel, dann isses erst recht egal?

quote:
kann mein Arbeitgeber das mitbekommen?
Klar, muss dich ja nur Jemand verraten...



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MK2K6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die erste Antwort ...

Zur zweiten: Ja der Meinung bin Ich. Das hat nämlich überhaut nichts miteinander zu tun. Im Hauptjob arbeite ich in der Telefonie für das Unternehmen (Outbound) und verkaufe halt in letzter Zeit nicht mehr so gut. Nach der Arbeit ist der Job aber Job und spielt im Privaten keine Rolle. Ob ich nun Abends am PC sitze und Webseiten programmiere oder ob ich Abends am PC sitze und in Foren lese usw ... das ist an sich kein Unterschied und beeinträchtigt in keinster Weise meine Leistung und/oder Arbeitskraft ... Das ist nunmal eine Tatsache ... Außerdem ...

Eine Frage: Muss der AG mir beweisen, inwiefern der Nebenjob meine Arbeitsleistung beeinflussen soll? Es also begründen? Oder reicht es, wenn er einfach sagt, dass es so ist? Denn es gibt keinen logischen Zusammenhang hierzu ...

Wegen dem Mitbekommen .. das meine ich nicht. Ich meine eher ob es auf dem offiziellen Weg irgendeine Mitteilung etc gibt ... Also über die Steuer, dass da angefragt wird etc ...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Nun - wenn du den Nebenjob trotz Verbots machst, setzt du dich auf alle Fälle ins Unrecht, riskierst Verdruss und Abmahnung. Also spricht Einiges für eine Klärung.
Ob der Rückgang im Verkauf durch mehr Initiative aufzufangen wäre, kannst nur du entscheiden.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MK2K6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

der Punkt ist ja, dass der Nebenjob keinerlei Einfluss auf den Hauptjob hat. Ich habe im Hauptjob keinerlei Heimarbeit. Feierabend = Feierabend... Mein Nebenjob kann ich gestalten wie ich will...

Auf Arbeit spielt mein Nebenjob auch keinerlei Rolle. Ob ich nun Abends etwas in einem Forum schreibe oder nicht hat keinerlei Einfluss auf meine Verkaufserfolge am nächsten Tag. Es gibt einfach keinerlei Zusammenhang. Und genau das stört mich.

Nun gut. Ich suche heut erneut das Gespräch und lasse mir im Notfall die Ablehnung schriftlich begründen ... Und dieses Schreiben geht dann an meinen Anwalt. Ich wollte hier eigentlich nur gern Meinungen hören. Insofern keinerlei Zusammenhang zwischen Nebentätigkeit und Arbeitskraft im Hauptjob besteht, habe ich ja rein gesetzlich ein Anrecht auf Genehmigung...

Und das setze ich auch durch. Werde hier dann das Ergebnis einstellen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
und mache den Nebenjob dann, wenn ich Luft und Zeit habe ... Ich sitze aber sowieso oft Abends am PC und kann das dann nebenbei machen.


Genau das zeigt m.E., dass wir hier nicht nur über den Ablehnungsgrund "Beeinträchtigung der Arbeitsleistung beim Hauptarbeitgeber" sondern vielmehr auch um den Ablehnungsgrund "Verstoß gegen das ArbZG" sprechen müssten.

Das ArbZG erschöpft sich ja nicht nur in den maximalen 48 Arbeitsstunden pro Woche und der 11stündigen Ruhezeit. Es gibt ja auch noch eine tägliche Höchstarbeitszeit. Die liegt in der Regel bei 8 Stunden und kann nur auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Passt das? Außerdem muss der AG das nachprüfen. Sprich der AN muss auch die Arbeitszeit für den anderen AG nachweisbar festhalten.

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#7
 Von 
MK2K6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)

Da ich freie Zeiteinteilung habe und das machen kann, wann ich will, kann ich selbst auch drauf achten, dass die Zeit nicht unterschritten wird. Eine Festlegung der Arbeitszeit durch den AG erfolgt nicht ... Deswegen ist alles gut

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Auch wenn die Zeit nicht durch den AG festgelegt wird, müssen trotzdem die Vorgaben des ArbZG eingehalten werden. Ihre AG müssen das im Zweifel auch gegenüber den Behörden nachweisen. Sie müssen also für den potentiellen Zweitjob in jedem Fall Aufzeichnungen führen. Und im Zweifel kann das bei einem Erstjob in Vollzeit bedeuten, dass gerade nicht mehr wie gedacht, mal eben Abends etwas im Zeitjob gearbeitet werden kann, sondern nur am Samstag, wenn dieser Tag im Erstjob regulär frei ist.

Ist Ihnen das bewusst?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ob ich nun Abends am PC sitze und Webseiten programmiere oder ob ich Abends am PC sitze und in Foren lese usw ... das ist an sich kein Unterschied und beeinträchtigt in keinster Weise meine Leistung und/oder Arbeitskraft ... Das ist nunmal eine Tatsache <hr size=1 noshade>

Eine Tatschade ist, das die Freizeit zur Erholung da ist und das es darum gesetzliche Höchstarbeitszeiten gibt.
Und wenn der Hauptjob 8h/Tag dauert, dann ist dann nicht mehr viel Luft.



quote:<hr size=1 noshade>Da ich freie Zeiteinteilung habe und das machen kann, wann ich will, kann ich selbst auch drauf achten, dass die Zeit nicht unterschritten wird. <hr size=1 noshade>

Ähhhhm, die Zeitangaben sind HÖCHSTgrenzen, nicht MINDESTwerte ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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