Genehmigte Kostenübernahme wird von Hauswerwaltung plötzlich entzogen. Grund nicht nachvollziebar.

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)
Genehmigte Kostenübernahme wird von Hauswerwaltung plötzlich entzogen. Grund nicht nachvollziebar.

Liebes Forum. Ich benötige einen Rat.

Situation: Ich habe eine Eigentumswohnung. Verwaltet durch eine Hausverwaltung mit ca. 40 Eigentumswohnungen.

Ich bin eine davon. Meine Wohnung ist im obersten Stock. Sie hat einen Giebel der von mir (so wie von allen anderen Dachbewohnern) als kleiner Wohnraum/ Schlafraum ausgebaut worden ist. Es ist also im Grund eine Mini Maisonette Wohnung.
Im Giebel befinden sich Fenster (ansonsten wäre es ja dunkel wie die Nacht) die jetzt erneuert werden sollen. Vor 2,5 Jahren hat mir die Hausverwaltung für den Austausch und die Kostenübernahme da OK gegeben. Der Austausche der Fenster im Giebel incl. Kostenübernahme wurde bewilligt denn die Fenster von allen sollen in den kommenden 3 Jahren im Zuge einer Sanierung erneuert werden. Kurz vor dem Austausch wurde ich krank. Jetzt soll dieser Austausch der kaputten Fenster nachgeholt werden. Alles schien ok.

Nun das Problem. Der Beirat der Hausgemeinschaft (der aus 4 Personen besteht) hat letzte Woche Einspruch gegen die Kostenübernahme der Dachfenster eingelegt. Begründung: Man hat nachgeschaut und festgestellt das erst nach der Fertigstellung des Hauses die Fenster im Giebel durch die damaligen Erstbezieher auf eigene Kosten eingesetzt worden sind. Das soll Bedeuten das im Dachbereich keine Fenster im Bebauungsplan vorgesehen waren!? Das ist der Grund warum der Beirat Einspruch gegen eine Kostenübernahme eingelegt hat. Begründung. Die Fenster im Giebel sind nicht Teil des Bebauungsplans und somit muss der Besitzer die Fenster auf eigene Kosten erneuern. Schriftliche Belege erhalte ich nicht. Lediglich die Aussage eines Erstbeziehers im Beirat der sagt er hätte die Fenster in den 80er Jahren im Giebel selber bezahlen müssen gilt hier als Beleg für die Absage.

Jetzt stehe ich da. Das die Fenster in den 80er Jahren nach Erbauung der Häuser noch nicht da waren ist mir neu. Ich bin 2008 eingezogen. Das aus diesem Grund meine Fenster in Zuge der allgemeinen Fenster Erneuerung ausgeschlossen werden sollen ist für mich darum eine erschreckende Neuigkeit. Ist dachte die Zusage vor 2 Jahren ist bindend? Was kann ich tun? Die Hausverwaltung beruft sich jetzt ausschließlich auf den Beirat und den Herrn der sich gegen die Kostenübernahme ausspricht. Kann das sein das ein Herr aus einem geratenen Gremium die Kostenübernahme blockieren kann? Mein Wunsch schriftliche Belege zu erhalten die besagen das die oberen Giebelfenster nie im Bebauungsplan standen und deshalb jetzt auch nicht auf Kosten der Gemeinschaft ausgetauscht werden sollen erhalte ich nicht.

Ich bin für alles Tipps dankbar und hoffe die Situation klar genug beschrieben zu haben.

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Man wird nicht drumherumkommen, die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft aus der Zeit, wo die Fenster eingebaut wurden, einzusehen.
Wenn der Beschluss damals war, dass die damaligen Eigentümer die Fenster auf eigene Kosten einbauen und auch die Folgekosten selbst tragen, dann hätten Sie jetzt Pech - dann müssten Sie tatsächlich selbst zahlen.
Wie der Beschluss damals genau war, müssten Sie halt herausbekommen.

Aus der Zusage der Hausverwaltung können Sie kein Kapital schlagen. Die Arbeiten am Fenster wurden ja noch nicht begonnen. Wären schon Kosten angefallen, die man nur deshalb gehabt hat, weil man auf die Zusage der Hausverwaltung vertraut hat, dann könnte man an Schadensersatz denken. Aber wenn die Rücknahme der Zusage erfolgt, bevor Kosten angefallen sind, gilt: Keine Kosten = kein Schaden = kein Schadensersatz.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Danke für die Antwort. Hätte ich vor 2 Jahren die Fenster bereits ausgetauscht dann wäre alles klar gewesen. Hätte.

Jetzt habe ich von der Hausverwaltung aktuell diesen Beschluss (dass die damaligen Eigentümer die Fenster auf eigene Kosten einbauen und auch die Folgekosten selbst tragen), angefordert und warte ab ob es ihn wirklich gibt. Bisher hat niemand etws gefunden.
Vor 2 Jahren wurde von den Eigentümern beschlossen das alle Fenster ausgetauscht werden ...und nicht das alle Fenster ausgetauscht werden die im Bebauungsplan stehen. Im Bebauungsplan sind seltsamerweise überhaupt keine Fenster in den oberen Wohnungen eingezeichnet. Das wäre ja sehr seltsam. Zudem werden auf Kosten aller auch Jalousien ausgetauscht und die stehen auch nicht im Bebauungsplan. Dazu kommt das wir in den oberen Geschossen noch nicht einmal welche haben.

Frage: Was ist wenn es diesen Beschluss über selbst zu tragende Folgekosten nicht gibt oder nicht Auffindbar ist? Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Bevor man da jetzt ein großes Faß aufmacht,sollte man erst mal prüfen, ob die Fenster baurechtlich und WEG-rechtlich hätten genehmigt werden müssen und ob diese Genhemigungen denn überhaupt existieren.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Danke. Ich melde mich wie es ausgegangen ist. Einen Streit mit der hausverwaltung werde ich auf Vermeiden. Ich möchte nur die Fakten prüfen und wenn es dann nicht geht ...dann geht es nicht. Danke für die beiden Tipps!

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