>Gemeinschaftsmietvertrag alleine kündigen
Ein Gemeinschaftsmietvertrag kann auch nur von allen Mietern gemeinschaftlich gekündigt werden.
Bestand bei Abschluss des Mietvertrages zwischen den Mietern die Absprache, den Vertrag nach einem Jahr zu kündigen, dann haben diejenigen Mieter, die kündigen wollen, einen Anspruch auf Zustimmung gegenüber dem verbleibenden Mieter, der auch klageweise geltend gemacht werden könnte, wenn die Abrede bewiesen werden kann.
Alternativ könnten sich die diejenigen Mieter, die kündigen wollen, mit dem verbleibenden Mieter verständigen, dass dieser allein die Mietzahlungen trägt, die für Mietezeiträume nach einen Jahr anfallen. Dazu wäre der verbleibende Mieter, der sich an eine nachweisbar getroffene Absprache nicht hält und seine Zustimmung zur gemeinschaftlichen
Kündigung verweigert, ohnehin im Wege des Schadenersatzes gegenüber denjenigen Mietern die kündigen wollen, verpflichtet.
Im Außenverhältnis gegenüber Vermieter, bleiben aber alle Mieter Schuldner.
quote:
irgendeine Möglichkeit muss es doch geben - es kann doch nicht sein das quasi eine Person alle anderen für theoretisch immer binden könnte....
Siehe oben. Auf Zustimmung zur
Kündigung verklagen oder Schadenersatz für die absprachewidrige Verweigerung der gemeinschaftlichen Kündigung verlangen. Im Übrigen gilt: Wer sich zu einer Gemeinschaft zusammenfindet, der muss halt sehen, wie er mit den Leuten klarkommt, die er sich ausgesucht hat.
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von Ilsa1939 am 24.06.2011 17:15
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