Gemeinschaftseigentum baulich verändern

16. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Steiger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftseigentum baulich verändern

Schönen guten Tag,

ich würde mich in folgendem Fall über ein paar kompetente Meinungen freuen. Die mir zugängliche Literatur macht leider zum Teil gegenläufige Aussagen, und ich möchte den RA meines Vertrauens nicht ohne Vorab-Recherche mit einem von vornherein chancenlosen Ansinnen belästigen.

Also:
Ich besitze eine Eigentumswohnung in einem Fünf-Parteien-Wohnhaus. Nun hat einer der Miteigentümer das leerstehende Grundstück nebenan gekauft und möchte es gerne bebauen. Um die von ihm geplante Geschosshöhe zu erreichen, will er gerne zwei seitliche Fenster unseres Hauses zumauern lassen. Als Ersatz bietet er große Dachflächenfenster in der betreffenden Wohnung, die nicht meine ist, an. Nun fordert er von uns Miteigentümern auf äußerst offensive und aggressive Weise die Zustimmung für diese bauliche Veränderung. Zwischen den Zeilen kündigt er auch an, bei fehlender Zustimmung ebendiese einzuklagen. Ich denke, zumindest zwei der Miteigentümer werden sich aus Angst vor einem Prozess fügen.

Ich habe Bedenken in mehrfacher Hinsicht. Erstens handelt es sich um ein historisches, ensemblegeschütztes Wohnhaus in Altstadtlage. Dachflächenfenster wären in meinen Augen ein klarer Stilbruch und dahingehend wertmindernd, dass eventuelle Kaufinteressenten abgeschreckt werden könnten (Tenor: "Hier macht wohl jeder, was er will, egal wie´s ausschaut"). Zudem befürchte ich Einbußen in Stabilität und Sicherheit der Dachkonstruktion, da sich der Miteigentümer nicht äußert, ob nicht nur Dachlatten verändert werden, sondern auch Dachsparren. Allerdings bietet er der Hausgemeinschaft auf alle von ihm verursachten und bezahlten Veränderungen fünf Jahre Garantie nach VOB an. Trotzdem traue ich dem Frieden nicht: Was ist, wenn in seinem Auftrag gepfuscht wird, und er ist in fünf Jahren insolvent? Das kann sein, denn er betätigt sich als nebenberuflicher Bauträger.

Nun ist ja meine Wohnung nicht betroffen, und Betrachter des Hauses müssten schon genau hinsehen, um die Dachflächenfenster als Stilbruch wahrzunehmen. Kennern käme aber zweifelsohne das Grausen. Deshalb die Frage: Handle ich unverhältnismäßig, wenn ich meine Zustimmung versage? Hat der Miteigentümer Erfolgschancen, wenn er mich auf das Ja-Wort verklagt? Ergibt sich im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung u.U. ein exorbitanter Streitwert, weil bis zur Entscheidung das Bauvorhaben des Kontrahenten ruht (aber durch gebundenes Kapital trotzdem Kosten verursacht)? Kann mich mein Stilempfinden also unter Umständen richtig teuer zu stehen kommen? Welche Fachliteratur hilft mir weiter? Und: Soll ich bei meiner Ablehnung bleiben?

Im Voraus ganz großen Dank!

Ärgert der Nachbar?

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