Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum??

9. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
oldie123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum??

Hallo, ich bin Besitzer eines EFH im Sinne des WEG. D. h. dieses Haus, sowie das Nachbarhaus (WEG, wurde in eine bestehende Baulücke eingepasst) wurden von einem Eigentümer errichtet und anschließend getrennt verkauft.
In der Teilungserklärung werden die entsprechenden Räume, die zu mir gehören mit A gekennzeichnet, die zum Nachbarn gehören, mit B gekennzeichnet.
Das Nachbarhaus soll jetzt verkauft werden. Das Problem ist allerdings, dass die Nachbarn keinen Kellerraum haben, ich allerdings schon. In diesem Kellerraum befinden sich seit jeher beide Heizthermen (jeder hat eine eigene Therme), die Versorgungsleitungen, Zähler für Gas und Wasser. In dem darüber liegenden Raum sind die beiden Stromzähler installiert. Dieser Raum wird noch als Waschküche und Abstellraum von uns genutzt.
Die Wohnsituation ist so: Man kommt durch die Haustüre in einen Flur, von diesem in den Raum über dem Heizungskeller und über eine Falltüre in den Heizungskeller.
In unseren Wohnraum kommt man vom Flur (nach der Haustüre) links über eine weitere Türe. Alles, was unsere Wohnung betrifft, ist von da aus zugänglich. Jemand, der in den Heizungskeller müsste, muss nicht durch unseren Wohnraum.
Da wird einen Streit mit den Nachbarn hatten und auch befürchten, mit den neuen Nachbarn nicht klar zu kommen, verlangen wir nun, dass mit dem Verkauf - bis auf die Heizung - alle Versorgungsleitungen einschließlich Zähler aus unserem Keller entfernt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 10.000 Euro. Dies soll meiner Meinung nach der Besitzer des Nachbarhauses zahlen. Die Heizung kann leider nicht entfernt werden, weil im Nachbarhaus keine Möglichkeit vorhanden ist, diese zu installieren.
Laut Teilungserklärung gehört der Heizungsraum zu meinem Sondereigentum.
Nun ist meine Frage: Kann ich meine Unterschrift zur Zustimmung des Verkaufs verweigern, wenn der Umbau nicht vor Verkauf geregelt wird? Kann ich den Zutritt zu meinem Kellerraum verweigern oder muss ich dem neuen Eigentümer einen Zutritt gewähren oder sogar einen Schlüssel aushändigen?
Ich bin schlichtweg sauer auf die bisherigen Eigentümer und habe deshalb keine Lust mehr, dass Fremde einen Schlüssel für mein Haus bekommen.
LD Oldie123

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wenn die WEG so erreichtet wurde, dass Gemeinschaftseigentum sich im Sondereigentum Keller befindet, dann ist das so. Und man hat es mit dem Kauf akzeptiert.

Man nicht den Umbau nun zur Verkaufsbedingung machen.
Und man kann auch nicht dem Verkäufer die Kosten aufbürden, weil man etwas nicht mehr so haben möchte, wie einst in der WEG festgelegt und wie gekauft.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Wenn die WEG so erreichtet wurde, dass Gemeinschaftseigentum sich im Sondereigentum Keller befindet, dann ist das so. Und man hat es mit dem Kauf akzeptiert.

Es gibt kein Gemeinschaftseigentum, wie man lesen kann, sind die Versorgungen jeweils getrennt.
Zitat (von oldie123):
Nun ist meine Frage: Kann ich meine Unterschrift zur Zustimmung des Verkaufs verweigern, wenn der Umbau nicht vor Verkauf geregelt wird?

Nein.
Zitat (von oldie123):
Kann ich den Zutritt zu meinem Kellerraum verweigern oder muss ich dem neuen Eigentümer einen Zutritt gewähren oder sogar einen Schlüssel aushändigen?

Schlüssel nicht, jedoch kommt das Hammerschlagsrecht auch in Betracht, wo man Zutritt gewähren muss.
Natürlich kann man die Kaufinteressenten darauf hinweisen, das eben der Raum nur nach Absprache betreten werden darf, so was sorgt dann schon das auch sich damit Fragen ergeben.

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