Gemeinschafts-/Hausordnung: Woher bekommen?

16. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.03.2013 11:06:01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Gemeinschafts-/Hausordnung: Woher bekommen?

Hallo Zusammen!

Wir sind seit Oktober Wohnungseigentümer in einem 3 Parteien Haus, in dem alle Eigentümer wohnen. Natürlich erst nach dem Kauf und unserem Einzug haben wir von unseren Mitbewohnern erfahren, dass es mit der dritten Partei schon seit Jahren Streitereien gibt. Dies ist auch der Grund, warum es in dem Haus eine hohe Fluktuation von Eigentümern gibt.

Nun haben wir erfahren, dass es für das Haus eine Gemeinschaftsordnung gibt. Diese wurde uns jedoch nicht von unseren Verkäufern ausgehändigt und auch mit keiner Silbe erwähnt. Da wir unseren Mitbewohnern nicht auf die Nerven gehen wollen, weil wir ständig nach einer Kopie der Ordnung fragen, versuchen wir nun über unseren Verwalter, an das Dokument zu kommen. Dort sprechen wir jedoch nur mit dem AB und werden auch nicht zurückgerufen.

Vielleicht hat einer von Euch einen Tipp, wie wir an die Geschmeinschaftsordnung kommen? Es soll z.B. auch einen Plan geben, der das Rausstellen der Mülltonnen regelt. Auch diesen haben wir nie gesehen bzw. ausgehändigt bekommen....

Damit wir bei unserer ersten Eigentümerversammlung auf alle Eventualitäten vorbereitet sind, möchten wir vorher einfach gerne alle Dokumente haben...

Danke im voraus!!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Gibt es denn keine Protokolle von den letzten Eigentümerversammlungen?

Also, ein Plan für die Kehrwoche sollte eigentlich im Treppenhaus hängen, damit jeder sieht, wann er mit was dran ist.

Die Gemeinschaftsordnung ist Teil der Teilungserklärung, die ihr ja haben müsstet:

Die Teilungserklärung wird meistens ergänzt durch Regelungen über die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander. In dieser Gemeinschaftsordnung, einer Art „Satzung der Eigentümergemeinschaft“ werden Vereinbarungen festgelegt, durch die die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes ergänzt oder abgeändert werden können.

Oder meinst Du die Hausordnung? Könntet ihr nicht die Vorbesitzer danach fragen?

Ansonsten HV schriftlich anweisen, die Hausordnung an euch auszuhändigen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.03.2013 11:06:01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Dinsche,

leider gibt es in der Teilungserklärung noch nicht mal einen Hinweis auf eine Gemeinschaftsordnung. Nur in Bezug auf Hausordnung gibt es einen Hinweis, dass gewisse Sachen in einer Hausordnung geregelt werden können.

Plan für die Kehrwoche hängt nirgends aus. Letztendlich sind wir uns erst jetzt bewusst geworden, dass wir lediglich eine Kopie der Teilungserklärung haben und Kopien von Versicherungsverträgen, die noch von 1990 stammen...Unsere Verkäufer hatten gesagt, dass sie sonst keine Dokumente haben. Im Nachhinein haben wir rausgefunden, dass es zum Zeitpunkt unseres Kaufs sogar einen aktuellen gerichtlichen Beschluss in Bezug auf die Nutzung des Kellerraums, der sich in unserem Sondereigentum befindet, gibt. Von diesem Beschluss haben wir von den Verkäufern keine Silbe gesagt bekommen. Erst beim Einzug haben uns unsere Mitbewohner "liebenswürdiger Weise" eine Kopie des Beschlusses in den Briefkasten eingeworfen...

Letztendlich werden wir nun beim HV weiterhin anrufen oder dann eben schriftlich die ganzen Dokumente in Kopie anfordern. Danke für den Tipp!

Ich möchte eben gerne auf alle Eventualitäten vorbereitet sein...(habe heute nämlich zum ersten Mal eine dieser berühmt berüchtigten Auseinandersetzungen zwischen den beiden anderen Parteien mitbekommen).

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ist eine Gemeinschaftsordnung in der Teilungserklärung nicht erwähnt, so gibt es keine und wird es auch nie eine geben, es sei denn, alle Eigentümer stimmen der Änderung der Teilungserklärung zu.
Wie Dinsche schon schreibt: Eine Gemeinschaftsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer, eine Hausordnung die Rechte und Pflichten der Bewohner eines Hauses.
Die Hausordnung zu erstellen, ist im Normalfall Aufgabe des Verwalters. Viele ältere Teilungserklärung haben leider keinen Verweis auf eine Gemeinschaftsordnung, dass kann man dann nur mit jeweiligen Beschlüssen zu heilen versuchen.

Das Verschweigen von Streitigkeiten unter den Eigentümern oder z.B. rabiaten Nachbarn kann als arglistige Täuschung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen. Wäre also eine Überlegenung.

Auf jeden Fall ein gutes Buch "Wohnungseigentümer" kaufen, damit du immer schnell selber nachlesen kannst, was nun Recht sein könnte oder nicht.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die Nutzung von Sondereigentum bzw. Sondernutzungsbereich kann meines Wissens nicht per Beschluss verändert werden. Dafür fehlt der WEG die Beschlusskompetenz. Nur wenn einstimmig beschlossen wird, dass da was geändert werden soll, dann muss das im Grundbuch eingetragen werden. Mag sein, dass es einen Beschluss diesbezüglich gibt, dieser aber angefochten wurde.

Eine Kopie der Teilungserklärung ist klar. Das Original liegt beim Grundbuchamt. Handelt es sich bei eurer Kopie um die ursprüngliche Teilungserklärung, oder ist es nur eine Änderung der Teilungserklärung aus dem Jahr XY? So habe ich das nämlich damals bei meinem Kauf erhalten. Es hieß, die ME der anderen Wohnung könnte mir eine Kopie geben, aber sie konnte diese angeblich nicht finden. Ich habe mir das dann alles vom Grundbuchamt zuschicken lassen.

Auf jeden Fall solltet ihr die HV um Klärung bitten.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.03.2013 11:06:01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

@Sika: Danke für den Hinweis bezüglich arglistiger Täuschung. Falls die streitbaren Nachbarn es tatsächlich auch auf uns absehen sollten, dann wäre das wirklich eine echte Alternative! Wir haben im Nachhinein erfahren, dass es tatsächlich ganz arge Auseinandersetzungen gegeben hat. Von Stinkbomben in den Keller schmeissen, über Kratzer im Auto bis zu verbalen Drohungen....Es geht ja noch weiter: Unser Waschmaschinenanschluss befindet sich im Trockenraum (der auch als solcher in der Teilungserklärung dekliniert ist), sonst haben wir gar keinen Anschluss. Nun haben wir erst von unseren Mitbewohnern erfahren, dass dies bereits in der Vergangenheit der dritten Partei ein Dorn im Auge war! Diesen Anschluss hat wohl mal der erste Besitzer unserer Wohnung (das war 1990!) legen lassen, natürlich ohne Genehmigung der anderen Parteien...die Verkäufer haben darüber natürlich kein Sterbenswörtchen gesagt.

Nun denn, wir warten nun ab, wie es bei uns läuft. Bisher verstehen wir uns ja noch. Aber da sich ausgerechnet diese streitbare Partei aus allem heraushält, was die Pflege des Gemeinschaftseigentums angeht (Kellerreinigung haben bisher nur wir gemacht, Aussenanlage wird gerade in Gemeinschaft mit den anderen Mitbewohnern neu gestaltet), werden wir dieses Thema natürlich auf der Eigentümerversammlung ansprechen. Ich bin schon heute auf die Reaktion gespannt! Das ist u. a. auch der Grund, warum wir nun dringend auf der Suche nach der Hausordnung und/oder Gemeinschaftsordnung sind, von der wir ja gehört haben, dass es sie geben muss. So hat der liebe Herr Nachbar uns bereits bei Einzug darauf hin gewiesen, dass wir angeblich für die Reinigung der Kellertreppe zuständig wären (nur weil wir die EG-Wohnung haben?!). Dies möchte ich natürlich nicht wirklich auf mir sitzen lassen...

@Dinsche: Uns liegt die ursprüngliche Teilungserklärung vor. Jedoch meinte unser Mitbewohner, dass es eine Gemeinschaftsordnung gäbe (die uns eben nicht vorliegt), ich vermute jedoch eher, dass es sich um eine Hausordnung handelt, gerade weil Du auch schreibst, dass eine Gemeinschaftsordnung bereits in der Teilungserklärung erwähnt werden sollte.

Mein Mann hat heute übrigends schon wieder mit der HV gesprochen (es ging tatsächlich mal jemand ans Telefon!): Es war jedoch nur der Azubi dran, der Chef war angeblich nicht da. Der Azubi hat uns nun zumindest zugesagt, dass er die vorhandenen Versicherungsverträge einscannt und uns zumailt. Wegen allen anderen Fragen (so auch zur Ordnung) konnte er natürlich nichts sagen und hat seinem Chef mal wieder einen Zettel hingelegt....ich glaube das wird eine neverending Story!

Vielen Dank schon mal für Eure Tipps!

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Der andere Miteigentümer meint bestimmt die Hausordnung. Die Gemeinschaftsordnung ist in der Teilungserklärung integriert, nicht separat.

Ihr versteht euch doch mit der einen Partei.... Die müsste doch eine Kopie der Hausordnung haben?!

Vorsicht beim Umgestalten der Aussenanlage! Wenn ihr da was macht, ohne dass es einen Beschluss gibt, kann es sein, dass ihr das wieder rückgängig machen müsst, sobald es um die Kosten geht...

An eurer Stelle würde ich eine Eigentümerversammlung einberufen lassen. Dann die TOP der HV nennen, die ihr dort besprechen möchtet.

Dann würde ich nur noch schriftlich die HV kontaktieren. Am besten mit Einschreiben/Rückschein. So sieht sie, dass sie reagieren muss. Telefonisch ist anscheinend Mist.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Arglistige Täuschung und Rückabwicklung des Vertrages - damit könnt ihr natürlich nicht ewig warten.

3x Hilfreiche Antwort

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