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Gemeinschaftlicher Raub

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Gemeinschaftlicher Raub

Sachverhalt:

Ca. 15 Personen befinden sich an einem Tatort.Der Vorwurf: 5 oder mehr Personen sollen an einem Raub teilgenommen haben.Die Personen waren vermummt, eine Person mit einer auffälligen Sturmmaske,der Rest mit Vermummungsutensilien gleicher Art/Typ/Farbe/Schrifzug/Hersteller

Die 15 Leute fahren gemeinsam vom Tatort,aufgeteilt in 3 Autos weg.

Nacheinader werden,im Stunden Takt die Autos gestellt.
Erstes Auto: Kein Dibesgut oder sonstiges gefunden
Zweites Auto: Eines von 4 Teilen Diebesgut gefunden, Wert ca. 10 Euro, die auffällige Sturmmaske,sowie 3 mal der Vermummungsgegenstand, von dem dutzende gleichert Art/... im umlauf sind.
Im Dritten Auto 4 dieser Vermummungsgegenstände gefunden.
Person X soll am Tatort gewesen sein,war im zweiten Auto.Person X wird die Teilnahme an dieser Tat zur Last gelegt, im Verhör, nach ca. 6 Stunden Eimzelhaft, wird die Aussage verweigert.Person X ist 19 Jahre alt und nicht vobestraft.Da alle Täter vermummt waren, kann kein Zeuge Person X indentifizieren.

Frage:
Was wird auf Person X zukommen?
Sicherlich Staatsanwalt - aber reichen das Vermummungsutensil und die Anwesenheit im Auto zu einer verurteilung aus?
Weclhe Verurteilung kann X erwarten

Eine Anmerkung dazu: Im zweiten Auto, 5 Plätze wurden Dokumente und Handy einer 6.,einschlägig bekannten Person gefunden. Reicht das als Indiz, dass Person X zur Tatzeit evtl. gar nicht in dem Auto war?


von schokokuchen2 am 22.05.2008 08:55
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Gemeinschaftlicher Raub
Ich würde vermuten, allein die Tatsache, daß alle 15 gemeinsam weggefahren sind, könnte einem Gericht für Bejahung von gemeinschaftlichem Raub genügen.

Mal ehrlich: selbst wenn zwei meiner besten Freunde in meiner Anwesenheit einen Raub begehen, würde ich doch danach nicht mit denen wegfahren, als wäre gar nichts gewesen?

>> Reicht das als Indiz, dass Person X zur Tatzeit evtl. gar nicht in dem Auto war? <<

Wieso ist das wichtig? Und selbst wenn: nein.


von Mareike123 am 22.05.2008 11:35
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>Gemeinschaftlicher Raub
Das Problem ist doch aber: Pserson X hat mit der Sache nix zu tun gehabt.Gut, 2 Personen begingen einen Raub,aber Person X kann doch nicht wegen Raub verurteilt werden, nur weil die Person 2 Stunden später mit im auto war..

Worauf ich hinaus will: Es gibt doch keine Beweise,Zeugen o.ä. die sagen können, das Person X zur Tatzeit überhaupt dort war.

Und der Fakt das dort noch Dokumente und Handy einer anderen Person im Auto waren,deutet doch auch darauf hin,d das einen Wechsel der Mitfahrer gab.
Editiert von schokokuchen2 am 22.05.2008 12:44:15

-- Editiert von schokokuchen2 am 22.05.2008 12:53:19


von schokokuchen2 am 22.05.2008 12:42
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Gemeinschaftlicher Raub
Was man auch noch dazu sagen muss: die 15-20 Leute hatten ein gemeinsames Reiseziel. Die Tat geschah unterwegs. Wie gesagt, da alle Täter vermummt waren, ist es doch schwer zu beweisen,das diese 5 Personen aus dem 2. Auto die Täter sind.oder?


von schokokuchen2 am 22.05.2008 13:13
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Gemeinschaftlicher Raub
quote:
die 15-20 Leute hatten ein gemeinsames Reiseziel. Die Tat geschah unterwegs.

Was habt ihr denn der Polizei erzählt, wo 15 - 20 vermummten Gestalten hinreisen wollten? Und den Grund der Vermummung? War's kalt???

Btw... an den Vermummungsgegenständen, von dem dutzende gleicher Art/... im Umlauf sind, dürften sich DNA-Spuren befinden...

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"gruß azrael"


von azrael am 22.05.2008 13:26
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>Gemeinschaftlicher Raub
Es gibt diverse Dinge wo man in Gruppen anreist, Beispiele könnten sein: Konzerte, Fussballspiele,etc...

DNA-Spuren ja, aber nochmal: 5 Personen wurden als Anzahl der täter genannt: Was ist nun aber, wenn in den Autos 8 mal ein Vermummungsgegenstand der selben Art/Farbe/Hersteller zu finden ist.

Mir geht es eben Hauptäschlich darum: reicht der Verdacht Vermummungsgegenstand + 2 Stundenspäter im durchsuchten Auto sitzen aus, um folgende Entlastungsmerkmale auszugleichen

a: Zuviele Täter die in Frage kommen könnten
b: Täter kann durch Vermummung nicht gesehen werden
c: Von X angegebener Platzwechsel zwischen Autos
d: Personalien+Handy von 6. Person,die auf Platzwechsel zwischen Autos deuten


Wenn eine Gruppe Fussballfans zu einem Spiel anreist,eine Gruppe Rocker zu nem Konzert oder eine Gruppe Sprayer zur Grafiti-Messer kann doch nicht,wegen eines Raubüberfall von 5 Personen, die ganze Gruppe verurteilt werden.

Gehen wir davon aus das Person X von Dortmund nach Schalke fährt, zu einem Spiel,wo mehrere Tausend Leute dort hinfahren, von denen 100 einen Szenetypischen Vermummungsgegenstand mit sich führen(Beispielsweise einen Schal,blauweiße Sturmhaube,etc).Klar, dort findet man dann DNA-Spuren, aber kann ein Richter sagen,"Ja,genau Sie waren es,weil wir DNA Spuren an einem der 10 sichergestellten Schals gefunden haben"? Es ist ja nicht unwarscheinlich das Spuren an einer Person dort dran sind, aber wie wird bewiesen, das es genau der Gegenstand von Person X und nicht der von Y?

Und nochmal zur Aussgangsfrage zurück.Was kann X erwarten?

-- Editiert von schokokuchen2 am 22.05.2008 14:12:42


von schokokuchen2 am 22.05.2008 14:04
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>Gemeinschaftlicher Raub
Das Schöne ist ja, daß so viele Personen dran beteiligt waren, die wohl auch alle von der Polizei vernommen werden. Und da ist es doch eher unwahrscheinlich, daß da keiner dabei ist, der die wahre Geschichte erzählen wird. Immerhin ist der Tatvorwurf nicht ohne und ich würde mal davon ausgehen, daß am Ende nicht die Indizien, sondern die Aussagen der beteiligten Personen den Ausschlag geben werden.

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""


von Bewährungshelfer am 22.05.2008 15:13
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>Gemeinschaftlicher Raub
Und wenn alle die Aussage verweigern?


Nochmals der Hinweis auf die zu erwartende Strafe für X? Der bestreitet, weder etwas gestohlen zu haben,noch jmenaden gedroht oder verletzt hat?

-- Editiert von schokokuchen2 am 22.05.2008 15:21:45


von schokokuchen2 am 22.05.2008 15:19
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Gemeinschaftlicher Raub
Es geht hier nicht um einen Kaugummidiebstahl. Raub fängt bei mindestens einem Jahr an. Sofern einer der 15 Leute eine Waffe bei sich geführt hat, liegt die Mindeststrafe für Alle bei 3 Jahren.
Und jeder einigermaßen schlaue Verteidiger wird seinem Mandanten raten, sich zur Sache zu äußern, wenn er nichts zu verbergen hat. Und jeder einigermaßen normal denkende Mensch, der nicht 3 Jahre seines Lebens unschuldig im Knast sitzen will, wird sich danach richten. Und dann wars das mit dem Kollektiven Schweigen...


von Bewährungshelfer am 22.05.2008 15:34
Status: Unsterblich (1974 Beiträge)
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>Gemeinschaftlicher Raub
naja, letztendlich geht es um einen diebstahl im wert von 10 euro, bei denen 15 leute verdächtigt werden und 5 Täter sind.
es gibt außerdem indizien die dafür sprechen, das einige Täter nicht gefasst wurden.
wie kann denn dann die strafe für alle 1 jahr betragen?Kollektivstrafe?

gilt diese Mindestgrenze von einem Jahr auch für die jenigen,die unters jugendstrafrecht fallen?


von schokokuchen2 am 22.05.2008 19:45
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Gemeinschaftlicher Raub
Kennst du den Unterschied zwischen Diebstahl und Raub? Nicht? Dann solltest du mal googeln...

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"gruß azrael"


von azrael am 22.05.2008 20:44
Status: Tao (5391 Beiträge)
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