>Gemeinschaftlicher Raub
Es gibt diverse Dinge wo man in Gruppen anreist, Beispiele könnten sein: Konzerte, Fussballspiele,etc...
DNA-Spuren ja, aber nochmal: 5 Personen wurden als Anzahl der täter genannt: Was ist nun aber, wenn in den Autos 8 mal ein Vermummungsgegenstand der selben Art/Farbe/Hersteller zu finden ist.
Mir geht es eben Hauptäschlich darum: reicht der Verdacht Vermummungsgegenstand + 2 Stundenspäter im durchsuchten Auto sitzen aus, um folgende Entlastungsmerkmale auszugleichen
a: Zuviele Täter die in Frage kommen könnten
b: Täter kann durch Vermummung nicht gesehen werden
c: Von X angegebener Platzwechsel zwischen Autos
d: Personalien+Handy von 6. Person,die auf Platzwechsel zwischen Autos deuten
Wenn eine Gruppe Fussballfans zu einem Spiel anreist,eine Gruppe Rocker zu nem Konzert oder eine Gruppe Sprayer zur Grafiti-Messer kann doch nicht,wegen eines Raubüberfall von 5 Personen, die ganze Gruppe verurteilt werden.
Gehen wir davon aus das Person X von Dortmund nach Schalke fährt, zu einem Spiel,wo mehrere Tausend Leute dort hinfahren, von denen 100 einen Szenetypischen Vermummungsgegenstand mit sich führen(Beispielsweise einen Schal,blauweiße Sturmhaube,etc).Klar, dort findet man dann DNA-Spuren, aber kann ein Richter sagen,"Ja,genau Sie waren es,weil wir DNA Spuren an einem der 10 sichergestellten Schals gefunden haben"? Es ist ja nicht unwarscheinlich das Spuren an einer Person dort dran sind, aber wie wird bewiesen, das es genau der Gegenstand von Person X und nicht der von Y?
Und nochmal zur Aussgangsfrage zurück.Was kann X erwarten?
-- Editiert von schokokuchen2 am 22.05.2008 14:12:42
von schokokuchen2 am 22.05.2008 14:04
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