Gemeinschaftlicher Betrug, gleiche Strafe? Aussage zweitrangig?

9. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)
Gemeinschaftlicher Betrug, gleiche Strafe? Aussage zweitrangig?

Hallo,
Kurz zur Geschichte:
Meine damalige Freundin hat Anfang des Jahres aus Geldnot ein Handy über ihren eBay Kleinanzeigenaccount angeboten, verkauft, uns ein leeres Paket verschickt.
Das Geld wurde auf mein Girokonto überwiesen.
Wir beide haben damals keine Aussage bei der Polizei gemacht, daher ist jetzt bald der Gerichtstermin.
Meine Ex hatte einen Beratungstermin beim Anwalt, der hat ihr geraten die Sache einfach zuzugeben.
Da es ja als Gemeinschaftlicher Betrug war stellt sich mir die Frage, macht es da beim Strafmaß einen Unterschied wer von uns beiden das Handy verkauft hat? Oder kann man bei einem gemeinschaftlichen Betrug davon ausgehen das beide die selbe Strafe bekommen?
Kann ich vor Gericht sagen das ich Mitleid mit ihrer Situation hatte und ihr daher geholfen habe? Oder sollte ich das besser nicht preisgeben?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Danielll):
Oder kann man bei einem gemeinschaftlichen Betrug davon ausgehen das beide die selbe Strafe bekommen?

Ausgehen kann man von vielem. Eintreten muss es deshalb noch lange nicht.

Insbesondere wenn ein Täter geständig und einsichtig ist, der andere aber nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Wir wollen es ja beide zugeben

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#3
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von Danielll):
Wir wollen es ja beide zugeben


Nein, das wollt ihr nicht. Wenn sie sich darauf herausredet, sie sei "aus Geldnot" straffällig geworden, und du dich darauf herausredest, du seiest "aus Mitleid" straffällig geworden, dann sind das Rechtfertigungen für das kriminelle Verhalten, und das genaue Gegenteil von Einsicht.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hellsehen kann hier niemand. Die Strafe richtet sich nach dem individuellen Schuldgehalt. Bei der hier wohl zu erwartenden Geldstrafe könnte die Strafe z.B. schon desw. nicht exact gleich ausfallen, weil beide Angeklagten mglw. unterschiedliche Einkommen haben.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

WENN denn dem so ist: Dann sollten Sie dem Richter erklären, dass Sie Ihren dummen Fehler einsehen und sowas nie wieder machen.
Sagen Sie einfach die Wahrheit UND zeigen Sie Einsicht in Ihren Fehler, dann wird das schon ganz gut ausgehen. Vorausgesetzt es gibt keine weiteren Strafverfahren in Ihrer Biographie.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Ihr werdet jeweils tat- und schuldangemessen verurteilt werden. Das kann ähnlich sein oder auch komplett unterschiedlich ausfallen.

Ein Geständnis wird da hilfreich sein (wobei eure Tat ohnehin bereits gut dokumentiert ist). Geständnis meint natürlich nicht Selbstmitleid weil man erwischt wurde oder chronischen Geldmangel, weil man gerne über seine Verhältnisse lebt.

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#7
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Meine Ex hatte gestern nochmal einen Termin beim Anwalt.
Auf Nachfrage was jetzt mit dem Gerixhtstermin am Montag ist sagte sie nur "darf sie mir nicht sagen".
Das klingt jetzt für mich so als hätte sie irgendwas vor, vielleicht mir die Schuld in die Schuhe schieben. Eigentlich war ja abgemacht das wir beide die Wahrheit sagen.
Ich werde die Wahrheit sagen, mehr kann ich ja nicht machen...

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#8
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

So, heute war der Gerichtstermin.
Wir haben beide je 60 TS zu 10€ bekommen.
Die Richterin meinte das die Strafe etwas höher ausfällt da es um einen Wert von 650€ ging.
Findet ihr das Strafmaß ok?
Da ich mich da nicht so auskenne kann ich nicht beurteilen ob die Strafe normal oder hoch ist.

-- Editiert von Danielll am 25.09.2017 13:50

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wir wollen es ja beide zugeben
Ich verstehe eigentlich nicht was du da zuzugeben hast. Laut #1 hat doch deine Freundin sowohl die Anzeige eingestellt, den Vertrag geschlossen und insbesondere ein leeres Paket verschickt.
Was war denn dann dein Teil an der Sache?

Strafmaß: 60 TS sind jetzt imho eher an der oberen Grenze.

Stefan

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#10
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Wir wollen es ja beide zugeben
Ich verstehe eigentlich nicht was du da zuzugeben hast. Laut #1 hat doch deine Freundin sowohl die Anzeige eingestellt, den Vertrag geschlossen und insbesondere ein leeres Paket verschickt.
Was war denn dann dein Teil an der Sache?

Strafmaß: 60 TS sind jetzt imho eher an der oberen Grenze.

Stefan


Das Geld kam auf mein Girokonto...
Ok, Einspruch einlegen ist aber eher Unsinn oder?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Stefan, wir hatten hier den klassischen Fall der Arbeitsteilung.

wirdwerden

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#12
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Beitrag editiert - Auf die Wortwahl achten !!!

Im Übrigen war der Kommentar nicht "sinnfrei", da er beschreiben hat, warum hier rechtlich gesehen mittäterschaftliche Begehung vorlag. Ob es, aus Tätersicht gesehen, klug war die Mittäterschaft zuzugeben ist wieder eine andere Frage.60 Tagessätze sind ein angemessenes Urteil. Sollte es bereits Vorstrafen geben, wäre es sogar ein recht günstiges Urteil.


Moderator #1






-- Editiert von Moderator am 25.09.2017 22:19

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das Geld kam auf mein Girokonto...
Na und? Das ist doch völlig üblich in einer Beziehung.
Allein daraus eine Mittäterschaft zu konstruieren ist schon sehr abenteuerlich.

Zitat:
Ok, Einspruch einlegen ist aber eher Unsinn oder?
Nach dem Geständnis? Das dürfte jetzt - außer zusätzliche Kosten - nichts mehr bringen.
Was sonst oft geht ist gegen die Höhe der Tagessätze vorzugehen, aber bei 10 Euro? (ich weiß grad' gar nicht ob es überhaupt noch niedriger geht)

Zitat:
Stefan, wir hatten hier den klassischen Fall der Arbeitsteilung.
Möglich, aber wie sollte das - ohne Geständnis - bewiesen werden?
Eine klassische - aber nicht unbedingt legale - Strategie wäre hier gewesen, [edit by Mod.] Da wir hier im Forum keine Tips geben (auch nicht indirekt), wie man vermeintlich möglichst risikolos Straftaten begehen kann, wurde der Rest editiert. Ich bitte darum, das zukünftig zu unterlassen. Danke! [Mod. #1]
Stefan


-- Editiert von Moderator am 26.09.2017 05:35

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#14
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich war nicht vorbestraft. Dennoch finde ich das Urteil eher ungerecht. Sie hat das Handy inseriert und verschickt, somit war sie ja eigentlich die ausübende Kraft.
Warum ich geständig war?
Ganz einfach, ich habe damals die Hälfte des Geldes von ihr bekommen, desweiteren hatte ich vor kurzem eine Betrugsanzeige (gleicher Fall) , die aber eingestellt wurde weil es keine Beweise gab.
Daher sagte die Richterin auch direkt das es offensichtlich ist von wem die Idee ausging (womit sie auch recht hatte).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die neue Strafanzeige wurde vermutlich wegen Doppelverfolgung eingestellt. Nicht wegen Mangels an Beweisen.

Ein Pärchen vertickert einen nicht existierenden Gegenstand. Oder aber verschickt den Gegenstand nicht, das ist doch Pott wie Deckel. Die Beute wird geteilt. Was ist da noch großartig zu bezweifeln?

wirdwerden

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