Gemeinsames Sorgerecht-wann darf die Mutter es verweigern?

24. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)
Gemeinsames Sorgerecht-wann darf die Mutter es verweigern?

Folgendes: Meine Tochter und ihr Freund leben seid 7 Jahren zusammen. Letztes Jahr beschlossen sie ein Kind zu bekommen.
Dies hat auch sehr schnell geklappt. Es dauerte nicht lange, dann ging der große Krach los. Er wollte unter diesen Umständen das Kind nicht mehr. Meine Tochter schon. Also fing er an zu Behaupten, es wäre nicht sein Kind. Bis zur Geburt hat meine Tochter still gehalten, vielleicht auch weil sie dachte, er fängt sich wieder, wenn das Kind da ist. Kurz vor der Geburt hat er sie geschlagen, da ist mir der Kragen geplatzt und ich habe sie zu einer Anzeige bei der Polizei gedrängt. Ganz verwundert war ich, als mir gesagt wurde," den kennen wir".Er hat eine Akte bei der Polizei , meistens wegen Schlägerei. Meine Tochter hat vielleicht etwas geahnt, aber gewusst hat sie dies auch nicht.Auch seine Familie nicht,überall ist er der aufstrebende Student, im Fach- Wirtschaftsmanagement, der gerade seinen Master macht. Danach hat er alle Gegenstände meiner Tochter an sich genommen und aus der Wohnung gebracht. Z.B. externe Festplatte, es sind zwar seine, aber der Inhalt darauf gehört meiner Tochter, z. B private Fotos und ihre Bachelorarbeit. Auch Schmuck, den er ihr geschenkt hat, ist weg. Mittlerweile ist das Kind da und meine Tochter hat auf einen Vaterschaftstest bestanden, dieser wurde auch in einer anerkannten Praxis durchgeführt und natürlich ist er der Vater.Aber die Vaterschaftsanerkennung will er nicht abgeben.Ich denke, meine Tochter hat sicherlich gehofft, er würde einlenken, wenn das Kind da ist, aber weit gefehlt. Obwohl sie immer noch in einer Wohnung zusammen wohnen, hat er sich das Kind noch nicht einmal angeguckt, auch kein Bedürfnis, damit Kontakt aufzunehmen, sondern kommt nur zum Schlafen und ist dann weder weg. Allerdings kommt jetzt so langsam raus, was er damit wohl bezweckt. Ihre persönlichen Gegenstände würde sie nur zurückgekommen, wenn sie ihm Sorgerecht einräumt. Wenn er sich nicht so unmöglich verhalten hätte, wäre dies überhaupt kein Streitpunkt gewesen. Jetzt kommt meine Tochter aber ins grübeln. Sein Umgangsrecht interessiert ihn nicht, aber Sorgerecht will er haben. Muss sie ihm unter diesen Umständen, das Sorgerecht einräumen? Und müsste sie dies beweisen, dann ist die Frage natürlich wie? Und wie bekommt sie ihre persönlichen Sachen wieder?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jimmy C.
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 16x hilfreich)

Da geht ja einiges durcheinander.

Zitat (von nixda00):
Danach hat er alle Gegenstände meiner Tochter an sich genommen und aus der Wohnung gebracht. Z.B. externe Festplatte, es sind zwar seine, aber der Inhalt darauf gehört meiner Tochter, z. B private Fotos und ihre Bachelorarbeit. Auch Schmuck, den er ihr geschenkt hat, ist weg.


Könnte es sein, dass all dies ziemlich nebensächlich ist ? Narürlich kann man sich darüber herrlich streiten .... aber so richtig den Kern der Problematik trifft das doch nicht !

Zitat (von nixda00):
Aber die Vaterschaftsanerkennung will er nicht abgeben.


Das kann man ganz einfach lösen. Deine Tochter soll sich an das Jugendamt wenden. Die werden dafür sorgen, dass die Vaterschaft festgestellt wird. Und zwar im Handumdrehen ! Und danach wird der Unterhalt geregelt. Für das Kind bis zum Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung und für die Kindesmutter für die ersten drei Lebensjahre des Kindes.

Zitat (von nixda00):
Obwohl sie immer noch in einer Wohnung zusammen wohnen, hat er sich das Kind noch nicht einmal angeguckt, auch kein Bedürfnis, damit Kontakt aufzunehmen, sondern kommt nur zum Schlafen und ist dann weder weg.


Ob die Wohnsituatioin nach Lage der Dinge noch angemessen ist, das muss deine Tochter wissen. Ansonsten sollte sie das regeln! Dazu wird sie ja wohl in der Lage sein.

Zitat (von nixda00):
Sein Umgangsrecht interessiert ihn nicht, aber Sorgerecht will er haben. Muss sie ihm unter diesen Umständen, das Sorgerecht einräumen?


Da bist du jetzt auf dem Holzweg. Der Umgang ist ein Anrecht des KINDES. Und das Sorgerecht hat erst mal gar nichts mit den Streitereien zu tun.

Also, deine Tochter sollte sich an das Jugendamt wenden und die kostenlose Beistandschaft beantragen. Die werden dann schon Ruhe in diesen Hexenkessel bekommen. Und ansonsten soll sie die Wohnsituation klären. Das sollte sie alles auch ohne "Mamma" hinbekommen. :)



-- Editiert von Jimmy C. am 24.08.2017 14:21

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von nixda00):
Muss sie ihm unter diesen Umständen, das Sorgerecht einräumen?


Wenn er der Vater ist, wird er das Sorgerecht bekommen. Da hat die Mutter wenig bis gar nichts mitzureden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Bronko
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von nixda00):
Kurz vor der Geburt hat er sie geschlagen


Also Gewalt gegen Frauen geht schon mal gar nicht. Das ist vielleicht in einigen muslimischen Staaten so, da werden Frauen verprügelt, nur weil eine Haarsträhne unter dem Kopftuch hervor ragt. Aber hier in Westeuropa ist das ein klares "no go".

Wenn der "Freund" noch mal handgreiflich werden sollte, dann sollte deine Tochter den Notruf wählen! Die Polizei wird dem Mann einen Hausverweis erteilen. Und per Eilantrag kann ihn deine Tochter problemlos vor die Tür setzen. Schließlich leben wir nicht im Wilden Westen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Jimmy C.):
Da bist du jetzt auf dem Holzweg. Der Umgang ist ein Anrecht des KINDES. Und das Sorgerecht hat erst mal gar nichts mit den Streitereien zu tun.

Das ist mir schon klar. Soll das Kind den Umgang einfordern? Und warum will der Vater das Sorgerecht,wenn ihn das Kind nicht interessiert. Ich kann hier beileibe kein Kindeswohl erkennen.Höchstens um die Zahlungen klein zuhalten.
Die Gegenstände die fehlen, sehen vielleicht nach Kleinigkeiten aus. Wenn die fehlen, sind die letzten Jahre ausgelöscht.Fragen sie Menschen,denen das Haus abgebrannt ist, am Meisten fehlen die Fotos, nicht die Hochglanzküche oder so etwas.
Und natürlich bekommt meine Tochter die Wohnsituation in den Griff, aber nicht jetzt. Sie könnte es nur im Notfall durch das Gericht klären lassen, wer in der Wohnung bleiben darf. Da sie den höheren Bedarf hat, könnte sie eine Chance haben.Dann wäre das Gespräch mit dem Kindsvater aber garantiert vorbei und das will meine Tochter gar nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wenn er der Vater ist, wird er das Sorgerecht bekommen. Da hat die Mutter wenig bis gar nichts mitzureden.

Mag sein, aber dafür muss er erst einmal die Vaterschaft anerkennen. Man kann nicht mit dem Sorgerecht anfangen und später reden wir über die Vaterschaftsanerkennung.Denn irgendwo sucht er immer noch ein Schlupfloch,das ganze zu umgehen.
Ein Vaterschaftstest ist eigentlich eindeutig. Es war eine Praxis, der beide zugestimmt haben. Anstatt die Vaterschaft anzuerkennen, hat er erstmal ein Spermiogramm erstellen lassen. Wieviele Beweise braucht man?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jimmy C.
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von nixda00):
Mag sein, aber dafür muss er erst einmal die Vaterschaft anerkennen. Man kann nicht mit dem Sorgerecht anfangen und später reden wir über die Vaterschaftsanerkennung.


Beide Dinge haben NICHTS miteinander zu tun ! Allerdings ist natürlich die Diskussion um das Sorgerecht rein philosophisch, solange die Vaterschaft nicht festgestellt ist.

Zitat (von nixda00):
Wieviele Beweise braucht man?


Es braucht genau EINEN Beweis, der dann auch "gerichtsfest" ist.

Das Jugendamt wird den Kindesvater auffordern die Vaterschaft anzuerkennen. Wenn er dazu nicht bereit ist, wird man ihn zu einem "verlässlichen" Vaterschaftstest auffordern. Auch das kann er ablehnen. Aber dann wird das Jugendamt postwendend Klage auf Feststellung der Vaterschaft erheben. Nun wird das Gericht einen solchen Test anfordern. Und den dürfte der glückliche KIndesvater dann wohl besser nicht mehr ablehnen, wenn er auf seinen Anwalt hört.

Wenn der Mann der Kindesvater ist, dann kommt er aus der Nummer nicht mehr heraus.

Also, auf zum Jugendamt ! Was gibt es denn da noch groß zu diskutieren ?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wenn Eltern sich einmischen...

Und sich dann wundern...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du, das frag ich mich auch. Zumal hier alles, wirklich alles durcheinander gebracht wird. Es geht jetzt zunächst mal um das Kind, das kann sich nämlich nicht wehren. Und das Kind interessiert nicht, wem eine Festplatte vom PC gehört. Also, ab zum Jugendamt, damit das mit der Vaterschaftsanerkennung klappt. Das ist der erste Schritt. Der nächste ist dann der Unterhalt für das Kind, sofern die Eltern getrennt leben, was ja wohl noch nicht der Fall ist. Und dann kommt das Sorgerecht. Sorgerecht ist, überspitzt formuliert, ein paar Unterschriften bis zur Volljährigkeit. Hat nix mit Umgangsrecht (z.B.) zu tun. Gar nichts.

Ich würde erst einmal die Trennung wirklich vollziehen, dann für das Kind das Jugendamt handeln lassen, und den Rest völlig separat abhandeln.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Die Mutter kann es gar nicht verweigern. Das Gericht kann entscheiden, daß ein Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

Also ich seh das mit der Festplatte nicht so unbedeutend (aber natürlich getrennt von der Sorgerechtsfrage):

Kann sie denn seine Aussage nachweisen? Dann würde ich überlegen, Anzeige wegen Erpressung oder Nötigung zu stellen.
Zur Not eben eine entsprechenden Beweis versuchen zu bekommen

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Frau lebt mit ihm zusammen. Das bitte nicht vergessen. Und da holen Strafanzeigen wirklich n den seltensten Fällen Staatsanwälte hinter dem Ofen hervor. Wirklich nicht. Sie soll erst einmal die einfachsten und dringendsten Sachen klären. Die hab ich schon aufgezeigt. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen