Meine Frau will unter allen Umständen das gemeinsame Sorgerecht vermeiden

4. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Markus N.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Frau will unter allen Umständen das gemeinsame Sorgerecht vermeiden

Wir haben ein gemeinsames Kind und wollen uns trennen. Meine Frau will jedoch unter allen Umstaenden das gemeinsame Sorgerecht vermeiden, obwohl es dazu keine Veranlassung gibt. Wir sind beide voll berufstätig. Ich selbst möchte jedoch, daß unser Kind von beiden Elternteilen erzogen wird, worauf es sicher auch einen Anspruch hat. Daher möchte ich das Kind jedes 2. Wochenende und 2 Tage jeder Woche sehen. Habe ich eine Möglichkeit dies zu erreichen? Ich möchte eine für das Kind möglichst humane Lösung erreichen.
Auf eine einvernehmliche Einigung mit meiner Frau kann ich offensichtlich nicht bauen. Bin für jeden Tip dankbar!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Grundsätzlich steht beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht zu. Hiervon kann nur abgewichen werden, sofern es zu "Wohle des Kindes" erforderlich.
Darunter fallen im alllgemeinen Härte-Fälle wie sexueller Mißbrauch, Drogenabhängigkeiten, Körperverletzungshandlungen, etc. Der persönliche Wille Ihrer Frau ist insoweit unbeachtlich.

Wenn Ihre Frau von dem vorgenannten abweichen will, ist es an ihr, einen entsprechenden Antrag nebst Begründung bei Gericht zu stellen. Sollte es bereits außergerichtlich zu Problemen in der Abwicklung des Umgangsrechtes (Besuchsrecht) kommen, so kann ich Ihnen nur dringend empfehlen, sich frühzeitig an das Jugendamt mit der Bitte um Vermittlung zu wenden. Selbige Stelle ist es nämlich auch, die ggf. später in einem gerichtlichen Sorgerechtsverfahren dem Gericht gegenüber Bericht erstattet.

Die Aufenthaltsregel - jedes 2. Wochenende - ist allgemein üblich und anerkannt. Problematischer ist da schon Ihr Wunsch, das Kind auch unter der Woche für zwei Tage zu sich zu nehmen. Erfahrungsgemäß ist eine solche Vorgehensweise nur ab einem gewissen Alter (Kindergarten) bis zur einsetzenden Schulpflicht praktikabel. Danach bereiten doppelte Kinderzimmer, doppelte Schulbuch-, Sport- und Kleidungsausstattung regelmäßig Probleme. Mir sind jedoch auch Fälle bekannt, wo verständigen Eltern eine genau hälftige Zeitaufteilung gelunegn ist.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markus N.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre umfassende Antwort. Ihre Antwort hat mir doch wieder etwas Mut gemacht, vielleicht doch eine für das Kind (5 Jahre) mehr oder weniger vernünftige Lösung zu finden. Viele Gruesse

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