Gemeinsames Haus bei Gütertrennung mit Ehevertrag

6. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)
Gemeinsames Haus bei Gütertrennung mit Ehevertrag

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem, bin seit 18 Jahren verheiratet und habe mit meinem Ehemann 2 Kinder. In den vergangenen Jahren habe ich mich um unsere 2 Kinder und den gemeinsamem Haushalt gekümmert, so dass ich nicht berufstätig war. Zu Beginn der Ehe haben wir gemäß notariellem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart.
Leider steht mir nun die Scheidung bevor. Während unserer Ehe haben wir ein Haus gekauft, bei welchem wir beide zu jeweils 1/2 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Das Haus ist noch nicht abbezahlt und es steht eine eingetragene Grundschuld. Als Hausfrau habe ich mich um die gemeinsamen Kinder und Haushalt gekümmert und konnte daher kein Geld zum Hauskauf beisteuern. Mein Mann sagt mir nun, gemäß Ehevertrag sei Gütertrennung vereinbart, und da ich kein Geld in den gemeinsamen Hauskauf investiert habe, würde mir das Haus auch im Falle der Scheidung nicht zur Hälfte gehören. Stimmt das? Ich bin im Grundbuch eingetragen zu jeweils 1/2 als Miteigentümer, gemäß Ehevertrag ist jedoch Gütertrennung vereinbart, gehört mir also dann nichts vom Haus wenn ich selbst kein Geld investieren konnte?
Sonst stehe ich nach 18 Jahren Ehe und Arbeitsleistung die ich für Haushalt und Familie "investiert" habe, vor dem nichts?
Für ein paar Antworten die mir Klarheit verschaffen wäre ich dankbar.
viele Grüße
Petra

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Petra,

Auf Unterhalt hast du aber nicht verzichtet, D.h. dir steht für die Trennungszeit erstmal Trennungsunterhalt zu,

und nach der Scheidung evtl. nachehelicher Unterhalt. Wohnen die Kinder ( wenn noch minderjährig) bei dir,

bekommst du Kindesunterhalt.

Je nach deinem Alter ( wie weit es noch zur Rente ist?), profitierst du vom Versorgungsausgleich.

Wenn du im Grundbuch stehst, gehört dir m.E. auch die Hälfte des Hauses.

Der Vertrag enthält evtl. nicht alle wichtigen Regelungen ( dein Glück).

lg
edy

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