Gemeingefährliche Straftaten Seite 1 - del vom 07.12.2000
Gemeingefährliche Straftaten - Worum es geht
Hierbei handelt es sich um Straftaten, die geeignet sind, eine unbestimmte und mitunter sehr große Zahl von Menschen zu gefährden. Es kann sich auch um Sachwerte handeln (z.B. Gebäude), wenn diese von Bedeutung sind. Genaugenommen fallen auch Verkehrdsdelikte unter gemeingefährliche Straftaten. Aufgrund ihrer großen Bedeutung und Häufigkeit sind diese bei 123recht.net allerdings als eigenständige Straftaten aufgeführt.
Typische Straftaten, die unter "gemeingefährlich" passen, sind