Hallo und guten Morgen,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Familie A ist Eigentümer einer Doppelhaushälfte. In der Nähe befindet sich ein öffentliches Veranstaltungsgelände auf welchem regelmäßig Events stattfinden.
Die Einfahrt der Stellplätze von Familie A wird hierbei von Besuchern der Veranstaltungen regelmäßig mit abgestellten Fahrzeugen zur Hälfte zugeparkt, d.h. A kann die Stellplätze nicht verlassen oder nicht drauffahren.
Das gleiche passiert bei den Stellplätzen der Nachbarfamilie B. Beide haben bereits mehrfach schriftlich bei der Gemeinde um Lösungsmöglichkeiten gebeten (teilweise liegen Lesebestätigungen vor). Die Gemeinde antwortet auf diese Emails nicht.
Der Aufbau von drei Pflanzkübeln oder Pollern würde das Problem schon lösen, Familien A und B haben schriftlich angeboten, diese Kübel auf eigene Kosten zu beschaffen und auch die Bepflanzung zu übernehmen.
Die Gemeinde ignoriert auch diesen Vorschlag durch Schweigen.
Alle Schreiben waren sachlich und höflich verfasst, trotzdem erfolgt keine Reaktion.
Was kann Familie A bzw B unternehmen, damit die Gemeinde tätig wird?
Danke vorab,
viele Grüße
Mark
Gemeindeverwaltung ignoriert Anfragen
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Die Gemeinde ist in keinster Weise verpflichtet, tätig zu werden.
Die Falschparker kann man selber abschleppen lassen, muss aber entsprechend in Vorleistung treten.
Alternativ kann man das Ordnungsamt hinzuziehen. Sollte die Einfahrt wirklich zugeparkt sein, wird auch dieses die Fahrzeuge in der Regel direkt abschleppen lassen.
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Das Ordnungsamt ist bei uns die Gemeinde, d.h. am Wochenende bzw. nach 16.00Uhr Wochentags erreicht man dort niemanden mehr.
Da die Events (Fußballspiele etc.) auf dem nahegelegenen Gelände meist Abends und am Wochenende stattfinden, scheidet das Ordnungsamt wohl aus.
In Vorleistung treten ist sicherlich möglich, aber sobald der eine abgeschleppt wird, steht der nächste dort.
Sollte es tatsächlich so dein, das eine Gemeinde bei permanentem Rechtsbruch nicht tätig werden muss, dann ist unser Eigentum ad absurdum geführt. Uns wurde beim Bau unseres Hauses zur Auflage gemacht, eine entsprechende Anzahl von Stellplätzen zu errichten. Diese sollte man dann auch nutzen können, ohne mindestens zwei mal pro Woche den Abschleppdienst rufen zu müssen.
Gruß
Mark
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quote:<hr size=1 noshade> Das Ordnungsamt ist bei uns die Gemeinde, d.h. am Wochenende bzw. nach 16.00Uhr Wochentags erreicht man dort niemanden mehr. <hr size=1 noshade>
Dann dürfte die Polizei eventuell zuständig sein.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
ok, danke für die antworten.
quote:
Was kann Familie A bzw B unternehmen, damit die Gemeinde tätig wird?
- Die Spechstunde des Bürgermeisters besuchen und das Anliegen dort vortragen
- Sich an einen Vertreter im Stadt-/Gemeinderat wenden.
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"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
John "Hannibal" Smith"
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