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Für wen gilt das Arbeitsrecht?

AFP VOM 13.9.2000 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 37753 Aufrufe
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Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Regelungen sind das Sonderrecht derArbeitnehmer. Deshalb ist es ganz entscheidend festzustellen, werüberhaupt Arbeitnehmer ist und damit in den Schutzbereich der Gesetze fällt.Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zu Heimarbeitern oder Selbständigenkönnen gerade in einer Zeit der verstärkten Arbeit vom eigenen Haus aus leichtentstehen.

Berufstätige sind übergreifend in drei Gruppen einzuteilen:
  • Arbeitnehmer
  • arbeitnehmerähnliche Personen
  • Selbständige

Die Unterscheidung wird danach vorgenommen, ob ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis des Beschäftigten vom Arbeitgeber besteht. In einer Reihe von Urteilen haben die Arbeitsgerichte Merkmale festgelegt, nach denen die persönliche Abhängigkeit des Berufstätigen bestimmt wird:

  • örtliche, zeitliche, inhaltliche Weisungsgebundenheit
  • Eingliederung in einen Betrieb
  • Anwesenheits,- und Arbeitskontrolle
  • keine Tragung des Unternehmerrisikos
  • Ausführung mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers

Weitere Merkmale sind je nach Sachlage miteinzubeziehen. Von den Gerichten wird immer wieder betont, dass eine Gesamtbetrachtung sämtlicher Merkmale im Einzelfall entscheidend ist.


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