Geliehenes Geld einfordern?

19. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
bbBowser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Geliehenes Geld einfordern?

Hallo an alle,
Ich habe vor 3 Jahren jemandem 280€ geliehen, in der Hoffnung, dieses Geld irgendwann wieder zu bekommen. Nachdem sich nichts getan hatte, hat sich die Schuldnerin trotzdem bereiterklärt einen Schuldschein zu unterschreiben(Vordruck aus dem Internet ohne notarielle Beglaubigung oder ähnliches).
Die vereinbarte Zahlfrist ist nun schon ein halbes Jahr abgelaufen und selbst nach mehrmaliger Aufforderung und mündlicher Vereinbarung zum Abbezahlen in Raten geschieht nichts.
Habe ich überhaupt eine Chance an das Geld zu kommen? Lohnt es sich bei diesem "geringen" Betrag irgendwelche Schritte einzuleiten? Wenn ja: Welche?

Liebe Grüße und Dank im voraus,
bbBowser

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Sie können die Darlehensnehmerin unter Hinweis auf den Ablauf der vereinbarten Frist zur Rückzahlung nachweisbar auffordern, das Darlehen an Sie inerhalb einer angemessenen Frist zurückzuzahlen und daraufhinweisen, daß Sie andernfalls gerichtliche Schritte einleiten werden. Zur Information: Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Schluß des Kalenderjahres, in dem die Rückzahlung fällig war.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bbBowser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal für die Antwort.
Was versteht man denn unter "nachweisbar auffordern" und wie mach ich das am besten? Kommen Kosten auf mich zu bzw. brauche ich Beistand eines Rechtsanwaltes?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hegowa
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 100x hilfreich)

Das heißt, dass Du die Aufforderung so versenden solltest, dass Du nachweisen kannst, dass sie das Schreiben erhalten hat (z.B. Postzustellungsurkunde).

Als nächstes kannst Du einen Mahnbescheid bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen. Dafür musst Du ein paar Euronen locker machen, ist aber nicht viel.

Du solltest aber bedenken, dass die Person ohne weiteres dagegen Widerspruch einlegen kann und dann müsstest Du ggfs. klagen.

Ist denn bei der Person überhaupt etwas zu holen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bbBowser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Soweit ich weiss, macht die Person mitlerweile eine Ausbildung. Für nen neuen Fernseher und neue Schuhe hat es laut Facebook anscheinend gereicht:P
Ich denke ich werde ihr dann, wie oben beschrieben, eine Aufforderung zur Zahlung schicken und dann sehen wir weiter.

Liebe Grüße
bbBowser

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen