"Geliehene" Sache wird nicht mehr herausgegeben

22. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
fused
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
"Geliehene" Sache wird nicht mehr herausgegeben

Hallo,

Ich weiß nicht ob ich hier ganz richtig bin, aber vielleicht kann mir ja hier jemand helfen, wie ich in folgender Situation weiter vorgehen kann.

Der Ex-Freund meiner Mutter ist ausversehen an meinen Anzug (100€) gekommen, als sie ihm seine Anzüge/Kleidung, die er noch bei ihr hatte, zurückgegeben hatte.

Dies hatte er wahrscheinlich gemerkt, denn er nimmt es bei sowas immer sehr genau. Trotzdem verschwieg er, dass er ausversehen in den Besitz meines Anzugs kam.

Als ich es merkte, dass mein Anzug fehlte (ca. 3 Wochen danach) und ich ihm daraufhin kontaktierte meinte er, er habe alles in seinen Schrank geräumt, ohne es anzusehen. Er melde sich wieder wenn er Zeit hat.

Auf Nachfrage hiess es dann zwei Tage später plötzlich, er bekäme den Anzug erst am Samstag (09.08.2014), da er einem Bekannten 6 Teile ausgeliehen hat, wo mein Sakko dabei war.

Als ich mich dann wieder einige Zeit später meldete (Sonntag, 10.08.2014), und ihn darauf aufmerksam machte, dass ich den Anzug bald für eine Hochzeit einer Bekannten benötigte, hiess es, er hätte es immer noch nicht, wieder erst in ein paar Tagen.

Danach meldete er sich einige längere Zeit garnicht mehr und war auch nicht mehr zu erreichen.

Als ich in einem Brief mit Anwalt drohte, kam endlich eine etwas beleidigende und persönliche Antwort, dass sowas sowieso wegen Nichtigkeit fallen gelassen werden würde, und er die Teile einem Bekannten zum Kauf angeboten habe, dieser aber noch bis heute im Urlaub sei. Er würde versuchen den Anzug wieder zu bekommen (was ich nicht glaube).

Wenn ich also den Anzug nicht in den nächsten Stunden bekomme, muss ich mir für die Hochzeit morgen einen neuen Anzug kaufen, was mich ~150€ kosten wird.
Zudem könnte ich mir vorstellen, er würde demnächst weitere Geschichten erfinden, ala er ist schon verkauft, der Käufer gibt ihn nicht mehr raus etc....

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich hier, und würde sich das überhaupt lohnen?
Kann ich in irgendeiner Weise vielleicht Schadensersatz fordern, für den neuen Anzug den ich mir wahrscheinlich heute kaufen muss?
Seine Antworten besitze ich alle in Form von SMS, falls dies bei einem rechtlichen Streit von Nutzen sein könnte.
Und wie komme ich nun wieder an meinen Anzug? :(

Für jegliche Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar!!

Liebe Grüße




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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich in irgendeiner Weise vielleicht Schadensersatz fordern, für den neuen Anzug den ich mir wahrscheinlich heute kaufen muss? <hr size=1 noshade>

Eventuell in Form des Zeitwertes wenn man den alten Anzug nicht mehr zurückbekommt.



quote:<hr size=1 noshade>Und wie komme ich nun wieder an meinen Anzug? <hr size=1 noshade>

Klagen auf Herausgabe. Klappt nur nicht bis morgen ...
Zuvor muss man den rechtswidrigen Besitzer aber noch in Verzug setzen, also eine Frist nach Datum setzen (mindestens 14 Tage), mit möglichst gerichtsfester Zustellung.



quote:<hr size=1 noshade> dass sowas sowieso wegen Nichtigkeit fallen gelassen werden würde, <hr size=1 noshade>

Klagen auf Herausgabe oder Schadenersatz werden nicht "wegen Nichtigkeit fallen gelassen"





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fused
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Welche Art von Kosten und in welcher Höhe, würden auf mich zukommen wenn ich auf Herausgabe oder Schadensersatz klage?

Benötige ich hierfür einen Anwalt, oder kann ich bzw. ist es sinnvoll ohne Anwalt zu klagen?

Grüße

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Welche Art von Kosten und in welcher Höhe, würden auf mich zukommen wenn ich auf Herausgabe oder Schadensersatz klage? <hr size=1 noshade>

So um die 500 EUR können das werden.
Der Verlierer zahlt alles.



quote:<hr size=1 noshade>Benötige ich hierfür einen Anwalt, oder kann ich bzw. ist es sinnvoll ohne Anwalt zu klagen? <hr size=1 noshade>

Nein, man benötigt keinen Anwalt und ja Du kannst auch ohne klagen.

Angesichts Deiner juristischen Kenntnisse, wäre es nicht sinnvoll ohne Anwalt zu klagen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die Mutter hat den Anzug ja heraus gegeben. An die Mutter wenden, Schandensersatz für gebrauchten Anzug: vermutlich 30 €.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fused
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Frage 1: Also, zuerst setze ich ihm eine Frist von 14 Tagen, und erst dann kann ich klagen, richtig?

Frage 2: Was ist die billigste Art einer gerichtsfesten Zustellung und was wird sie kosten? Funktioniert auch "Einschreiben Eigenhändig", bei der nur gegen Unterschrift übergeben wird.

quote:
So um die 500 EUR können das werden.
Der Verlierer zahlt alles.

Frage 3: Angenommen ich verklage ihn auf Herausgabe. Der Gegenstand wird daraufhin von ihm herausgegeben. Demnach ist er der Verlierer, oder? War die 500€ eine Maximalschätzung? Wie hoch würden die Kosten in diesem spezifischen Fall schätzungsweise sein?

quote:
Angesichts Deiner juristischen Kenntnisse, wäre es nicht sinnvoll ohne Anwalt zu klagen .

Frage 4: Aber auch ohne Anwalt sind doch die Beweise in diesem eigentlich einfachen Fall klar auf meiner Seite. Für was brauche ich einen Anwalt? Kann ich mir das notwendige Know-How nicht selbst aneigenen für diesen Fall?

Frage 5: Auf den Kosten, die mich nun der neue Anzug kostete bleibe ich nun auf jeden Fall sitzen?

Frage 6: Sagt mal, mach ich hier einen Fehler oder das Rechtssystem. Ich muss 150€ für einen neuen Anzug bezahlen, nur weil mir jemand meinen Anzug nicht zurückgibt.
Es kann doch nicht sein, dass ich hier keinen Schadensersatzanspruch gültig machen kann.





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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich wiederhole nochmals: wende Dich an Deine Mutter, die hat das doch verbaselt. Wert eines gebrauchten Anzuges: wahrscheinlich so um die 30 €. Du bekommst nicht neu für alt. Lohnt sich das?

Und - warum bist Du nicht einfach mal hingefahren, hast geklingelt und gesagt, hey gib mir den Anzug raus?

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 23.08.2014 08:00

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo fused,

Zu deiner Frage 6 Du machst einen - nein eigentlich mehrere Fehler.

Der Ex der Mama ist nicht Dein Ansprechpartner. Ansprechpartner ist Deine Mutter. Sie hat den Anzug dem Ex gegeben - vermutlich widerrechtlich. Nur von ihr kannst Du die Herausgabe (rechtlich) fordern.

Ich würde es allerdings wie von wirdwerden vorgeschlagen machen, nur meine Wortwahl wäre eine andere. Aber das wäre auch weniger rechtlich geprägt.

Fraglich ist hier auch, ob der Ex überhaupt Schadenersatz leisten muss, wenn der Anzug nicht mehr auftaucht. Dazu müsste man eine Prüfpflicht nach Erhalt der Sachen konstruieren können. Fällt mir schwer. Ich denke, er konnte sich darauf verlassen, dass Deine Mutter ihm nur seine Sachen einpackt.

Für die Kosten Deines neuen Anzugs muss er aber nicht aufkommen. Er hat die Herausgabe für "irgendwann" angekündigt. Entweder er wird zu einer früheren Herausgabe aufgefordert, oder er handelt wie es ihm beliebt.

Wo kriegt man eigentlich einen Anzug für nur 150 €?

SG

Dortmunder

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Der Ex hat die Sachen also verliehen, wird dann darauf hingewiesen, dass er fremdes Eigentum verliehen hat und bietet es dann trotzdem einem Bekannten zum Kauf an. Interessant.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Sie hat den Anzug dem Ex gegeben - vermutlich widerrechtlich. Nur von ihr kannst Du die Herausgabe (rechtlich) fordern.


Das ist natürlich Unfug. Der Eigentümer kann jederzeit die Herausgabe vom (nicht berechtigten) Besitzer fordern, und das ist der Ex.
Die Mutter ist weder Besitzerin noch Eigentümerin, wieso sollte der Eigentümer etwas von ihr oder, noch wichtiger, sie etwas vom Besitzer fordern können? Das ist doch nicht zielführend, das über eine dritte Person zu machen, wenn man es auch direkt machen kann.

quote:
Ich denke, er konnte sich darauf verlassen, dass Deine Mutter ihm nur seine Sachen einpackt.


Das ist in der Situation des TE unerheblich, da der Ex ja schon zugegeben hat, den Anzug besessen zu haben. Wie die Anspruchsgrundlage wäre, wenn der Ex den Anzug z.B. unwissentlich mit den eigenen entsorgt hätte, ist daher hier unbeachtlich.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fused
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)


quote:
wende Dich an Deine Mutter, die hat das doch verbaselt

Ich will doch keinen Streit mit meiner Mutter. Den neuen Anzug hat sie ohnehin von ihr aus bezahlt. Und meinen alten gab sie im Versehen her.
Nur ist der Ex-Freund noch viel schlechter auf sie zu sprechen, und sie will mit ihm nichts mehr zu tun haben, was ich verstehen kann, da er in letzter Zeit wirklich unschöne Sachen abgezogen hat. Und als er wohl das Sakko in die Hände bekam, wollte er wohl noch wissentlich Profit daraus schlagen und es verkaufen. Und ich dachte könnte das noch diplomatischer mit ihm lösen.

quote:
Und - warum bist Du nicht einfach mal hingefahren, hast geklingelt und gesagt, hey gib mir den Anzug raus?

Bin ich, aber da war er wohl gerade im "Urlaub". Außerdem wird er sich in diesem Fall sowieso quer stellen. Er behauptet ja, übrigens immer noch, ein Bekannter hätte es, dem er es ja scheinbar ausgeliehen hatte und verkaufen wollte. Und da kommt jetzt, wenn überhaupt was kommt, Ausrede nach Ausrede, warum er es immer noch nicht wieder hat.

quote:
Wo kriegt man eigentlich einen Anzug für nur 150 €?

K&L. Keine Designerqualität, aber sieht wirklich wirklich schön aus fürs Geld, passt gut und reicht für einen Studenten vollkommen zu den paar Anlässen vollkommen.


Ich denke, als nächstes wird von ihm kommen, derjenige dem er den Anzug zum Kauf angeboten hat, will ihn nicht mehr herausgeben.
Was soll ich in diesem Fall dann machen?

Klar könnte ich mich damit abfinden, aber ich finde der Mensch sollte mit so einem Mist, den er nur abzieht weil er gekränkt, oder sich in seiner Ehre verletzt fühlt oder was weiß ich, nicht durchkommen. Außerdem hätte ich auch gern einfach wieder mein Anzug zurück.






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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was soll ich in diesem Fall dann machen? <hr size=1 noshade>

Das was ich am 22.08.2014 um 13:34h vorgeschlagen habe?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

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