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Geldstrafe und Verlängerung der Bewährung

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Geldstrafe und Verlängerung der Bewährung

Guten Tag,
ich bin neu hier und habe eine Frage.

Ich wurde im März 2008 zu einer 1 Jährigen Haftstrafe verurteilt( 4 kleinere Fälle wegen Warenkreditbetruges), diese wurde ausgesetzt zur Bewährung 3 Jahre.

Letztes Jahr habe ich über Internet ein Akku für ein Handy bestellt (Kostete im Internet 3,85) original im Laden fast 20 Euro. Als es kam, sah ich das es irgendwelche Billigware war, nicht wie beschrieben 1A Quallität.
Ich schrieb dort eine mail hin, zwecks Rücksendung, nach weiteren mails keine Antwort. Ich packte das bereits aus der Verpackung genommene Akku in einen Polsterumschlag, mit kurzem Brief und schickte es zurück. Ich klebte auf den Umschlag eine Marke zu 2,20 Euro.
Einige Zeit später kamen von einem Inkasso Mahnungen, ich schrieb zurück, was dies soll, ich habe die Ware zurück gesandt.
Es war 3 Monate Ruhe - ich dachte es sei erledigt.

Nein mit einmal erhielt ich einen Brief von der Polizei - Anzeige wegen Betruges.
Ich ging zur Vorladung - erzählte die Angelegenheit wie sie war.
Im Januar diesen Jahres erhielt ich dann einen Strafbefehl über 60 Tagessätze a 11 Euro.

Ich habe mich darüber so sehr geärgert, weil ich verurteilt werde obwohl ich nichts getan habe, und das auch ausgesagt habe.
Ich wusste nicht wie ich mich dagegen wehren kann, ein Rechtsanwalt wollte einen Vorschuß von 200 Euro, das war zuviel für mich da ich Hartz 4 bekomme.
Also hab ich das stillschweigend hingenommen, und zahle das mit 25 Euro mtl. ab.

So, nun heute, GENAU HEUTE kommt der Schock. Heute am 10 März ist meine Bewährung offiziell zu ende. Nun kommt heute ein Schreiben des Amtsgerichtes, das die Staatsanwaltschaft beantragt hat, wegen o.g. Urteil meine Bewährung um 1 Jahr und 6 Monate zu verlängern.

Ich drehe noch durch - ich habe nichts getan, und nun sowas. Kann man sich dagegen nicht wehren - oder nur wenn man einen Anwalt CASH bezahlt.

Ich bitte um Hilfe, Tipps und Ratschläge.

MFG



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von rocky081 am 10.03.2011 16:35
Status: Frischling (2 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 702 weitere Beiträge zum Thema "Bewährung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Geldstrafe und Verlängerung der Bewährung
Gegen den Strafbefehl hätten Sie doch auch selbst Einspruch einlegen können. Dazu braucht man keinen Anwalt.

Ansonsten ist Voraussetzung für eine Verlängerung, dass während der BW-Zeit eine Straftat begangen wurde und nicht, dass ein neues Urteil (= Strafbefehl) vorliegt. Es gibt Rechtsprechung, wonach auch in Fällen einer neuen Verurteilung, gerade wenn sie durch einen Strafbefehl erfolgt ist, nicht verlängert wird, wenn sich aus den Akten ergibt, dass eigentlich keine Straftat vorlag.
Das ist allerdings ein ziemlich dünner Faden.


von wastl am 10.03.2011 17:22
Status: Tao (8167 Beiträge)
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