Geldstrafe sofort Begleichen
Geldstrafe sofort Begleichen
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von wave789 am 04.07.2012 12:51
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>Geldstrafe sofort Begleichen
Natürlich ist das möglich. -----------------
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von muemmel am 05.07.2012 00:43
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>Geldstrafe sofort Begleichen
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von wirdwerden am 05.07.2012 08:52
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>Geldstrafe sofort Begleichen
Wenn die Ratenzahlung gewährt wurde, damit man längere Zeit über seine Tat nachzudenken hat, dann ist es nicht so einfach mit der Restzahlung. -----------------
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von meri am 05.07.2012 09:07
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>Geldstrafe sofort Begleichen
Nun, dass waren jetzt zwei Aussagen.Was ist den nun richtig?Danke schon einmal für eure Antworten!Viele Grüße -----------------
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von wave789 am 05.07.2012 09:55
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>Geldstrafe sofort Begleichen
Selbstverständlich kannst Du ohne nachteilige Folgen die gesamte Schuld tilgen.meri schreibt Unsinn: Die Gewährung der Ratenzahlung ist nur eine Zahlungserleichterung für Dich und keine Auflage.Hier noch eine Quelle für Ratenzahlung bei Strafbefehlen: http://www.tbja.de/schulden-was-nun/ratenzahlung-bei-strafbefehl/-- Editiert geprellte Tochter? am 05.07.2012 10:14von guest-12313.10.2012 21:35:50 am 05.07.2012 10:13
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>Geldstrafe sofort Begleichen
Super, das hilft mir!Vielen Dank. -----------------
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von wave789 am 05.07.2012 10:19
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>Geldstrafe sofort Begleichen
meri, woraus ergibt sich denn, daß man eine Ratenzahlungs-Geldstrafe nicht sofort begleichen kann?Und woraus ergibt sich weiter, daß eine Ratenzahlung irgendeine "Bestrafungsintention" hat? -----------------
""-- Editiert Moderator am 05.07.2012 11:30
von Khryztynna am 05.07.2012 10:57
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>Geldstrafe sofort Begleichen
Wie sich aus der Lektüre des § 42 StGB ergibt, ist eine Ratenzahlung eine ZahlungsERLEICHTERUNG:"Ist dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht eine Zahlungsfrist oder gestattet ihm, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. Das Gericht kann dabei anordnen, daß die Vergünstigung, die Geldstrafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Verurteilte einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt. Das Gericht soll Zahlungserleichterungen auch gewähren, wenn ohne die Bewilligung die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens durch den Verurteilten erheblich gefährdet wäre; dabei kann dem Verurteilten der Nachweis der Wiedergutmachung auferlegt werden."
Insofern ist Meris Ansicht in der Tat komplett falsch.
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" "-- Editiert muemmel am 05.07.2012 21:06
von muemmel am 05.07.2012 21:06
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>Geldstrafe sofort Begleichen
Ruf doch einfach dort an wohin zu leistest - dann wärst du ganz sicher und brauchst kein ForumAn sonst bucht die "Buchhaltung" deine erhöhte Einzahlung auf dein Forderungskonto, dass dann erledigt ist. Die Teilzahlung ist eine Vergünstigung wenn man kein Geld hat - keine Extrastrafe (wäre auch völlig sinnlos) - also Zahl den Rest einfach ein.....Bevor das hier ne Abstimmung wird-----------------
" "-- Editiert Moderator am 07.07.2012 08:45
von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 06.07.2012 15:01
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