Geldstrafe in sozial Stunden... nun Haft

22. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
go452255-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe in sozial Stunden... nun Haft

Hallo und guten Abend!

Folgender Fall ich wurde 09/15 zu einer Geldstrafe von 350€ Verurteilt welche ich nicht zahlen konnte. Mir wurde dann im 06/16 gestattet diese in Gemeinnütziger Arbeit abzuleisten. Alles bis dato kein Problem.

Nun ich habe insgesamt 138 Std arbeiten sollen, konnte bis 08.09.16 jedoch nur 21 Std ableisten da es an der mir zugeteilten Stelle nicht genug zu machen gab. Jetzt kam der wiederruf von der Staatsanwaltschaft... Ich natürlich direkt die Stelle angerufen, dieser wurde mitgeteilt das ich Umgezogen sei. (was jedoch nicht stimmt) deswegen wurden die Unterlagen zurück an die zuständige Staatsanwaltschaft geschickt, welche nun den Antrag widerrufen hat.

heute stand ein netter Herr der Polizei vor meiner Tür und wollte mich mitnehmen da ich diesem jedoch glaubhaft erklären konnte wie die Sache ablief, gab dieser mir die Chance dies mit der Staatsanwaltschaft zu klären, welche nun von mir einen neuen Antrag auf Bewilligung der Tilgung der Geldstrafe durch Gemeinnütziger Arbeit erwünscht.

Wie hoch sind die Chancen das diesem Antrag stattgegeben wird?


Ich habe ein 2 Monate alte Tochter.... Kann aber die Stunden problemlos absolvieren.... da ich bereits eine Stelle hätte wo ich diese ableisten kann.

Viele Dank.

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20 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Grundsätzlich gut, sonst hätte man Sie nicht aufgefordert einen neuen Antrag zu stellen, wenn dieser ohnehin abgelehnt werden soll.

Nur: Dass weiterhin nur 7 bis 8 Stunden pro Monat geleistet werden (auch wenn das diesesmal vielleicht nicht in Ihrem Verschulden lag), wird die StA wohl eher nicht mitmachen.

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#2
 Von 
go452255-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort.

Ich habe eine Stelle gefunden wo ich monatlich 30-40 Std leisten kann

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)

Nur so mal zum Überlegen:

Von den 350€ Strafe haben Sie durch die bisherigen 21 Arbeitsstunden etwa 50€ abgearbeitet.
Es sind noch 117 Stunden offen, um die verbleibenden 300€ abzuarbeiten.

Wäre es nicht einfacher, die 300€ irgendwo aufzutreiben, anstatt die 117 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten?
Wenn Sie irgendwo einen Aushilfsjob zum Mindestlohn finden, dann hätten Sie schon nach ca. 40 Stunden Aushilfsjob die 300€ zusammen.

Gerade bei Geldstrafen im unteren Bereich ist es effizienter, einen (nicht-gemeinnützigen, sondern zum Mindestlohn bezahlten) Aushilfsjob zu suchen, und die Geldstrafe davon zu bezahlen, anstatt die Geldstrafe in Sozialstunden umzuwandeln.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
go452255-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Tat wäre es vermutlich leichter den Restbetrag so herbei zuschaffen.
jedoch hier in der Umgebung einen Minijob zubekommen ist sehr gering. Zu dem hatte ich da ja noch meine zwei Monate alte Tochter.

daher ja auch die Überlegung mit der gemeinnützigen Arbeit, da ich diese hier im städtischen Pflegeheim machen könnte, in welchem meine Großmutter ebenfalls ansässig ist, dort könnte ich für die Dauer meine "Arbeit" meine Tochter unterbringen.

welches dort schon so auch mit dem Pflegepersonal dort geklärt ist.

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#5
 Von 
go452255-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun jetzt ist nur noch die Frage offen wie es mit dem offenen Haftbefehl aussieht.
wird der erstmal raus genommen solange die prüfung besteht über den Antrag oder bleiben dieser bestehen und ich muss weiterhin bedeckt bleiben?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin Sie zur Stellung eines neuen Antrags aufgefordert hat, wird er/sie den Haftbefehl natürl. vorerst deaktiviert haben. Alles andere wäre ja sinnfrei.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.10.2016 23:06

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#7
 Von 
go452255-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich dies bezüglich irgendwo Informationen darüber bekommen ob es deaktiviert wurde?
z.B. bei dem Herren der Polizei der vor meiner Tür stand? Da ich dies meiner Tochter nicht noch einmal zumuten möchte

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ihre Tochter ist zwei Monate alt, die hat nix mitbekommen.

Ich würde auch nicht warten, bis da mal ein Brief von der StA, oder dieser nette Mann von der Polizei, kommt, sondern mich selber in Bewegung setzen, die zuständige StA aufsuchen und alles dort schriftlich (mit dem Schreiben vom Pflegeheim, dass Sie dort die Stunden ableisten können) einreichen. Mit dem zuständigen Rechtspfleger(in) vorher einen Termin ausmachen.

Allerdings glaube ich nicht, dass der Polizist vor Nettigkeit auf die Verhaftung verzichtet hat, sondern in Anbetracht des Säuglings für den erst einmal eine Unterkunft gesucht werden müsste.

Ich rate Ihnen - wie meine Vorschreiber - treiben Sie das Geld auf, dann ist Ruhe. So lässig wie Sie die Strafe sehen, sieht es die StA wohl nicht und das nächste Mal wird die Polizei bei der Verhaftung vorbereitet sein.

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Kann ich dies bezüglich irgendwo Informationen darüber bekommen ob es deaktiviert wurde?


Wie gesagt: Zuständig für den Erlass und die Rücknahme des Haftbefehls ist der Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft.
Dort kann man sich informieren.

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#10
 Von 
go452255-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo die StA hat heute noch bevor der Antrag dort einging dem Antrag widerrufen.

wie lange habe ich nun Zeit das Geld aufzutreiben bevor ich in Haft muss? Da ich ab 01.11 eine feste Stellung heu erhalten habe.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie haben Zeit, bis Sie abgeholt werden. Evtl. bekommen Sie eine zweite Ladung zum Haftantritt, da würde ich mich aber nicht drauf verlassen. Rufen Sie bei der StA an, fragen Sie, wieviel Sie noch schuldig sind, und dann versuchen Sie das Geld unverzüglich aufzutreiben. Je nachdem wo Sie wohnen, sind sie schneller in Haft als man vermuten könnte.

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#12
 Von 
go452255-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss noch 302 Euro zahlen, kann aber vorerst nur 152 Euro auftreiben, wenn ich diese der StA gebe und anbieten den rest auf Raten a 75€ Lassen Sie sich drauf ein?
Wie gesagt ich habe ab 01.11 eine feste Stellung bekommen im hiesigen Pflegeheim. Und könnte den restlichen Betrag ggf auch ende des Monats zahlen.

jedoch lässt die StA sich darauf ein?
Ich lebe in NRW.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Das sich die Staatsanwaltschaft jetzt noch auf eine Ratenzahlung einlässt, ist mehr als unwahrscheinlich.
Nachfragen kostet aber nichts (außer Überwindung) und gibt Ihnen Gewissheit.
Ich befürchte allerdings, dort wird es heißen entweder ALLES SOFORT, oder.......

Haben Sie die Stelle im selben Pflegeheim, in dem Sie auch die Sozialstunden hätten ableisten können?
Falls ja, fragen Sie dort nach einem Vorschuss, den Grund dafür kennt das Heim ja bereits.

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#14
 Von 
go452255-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es ist leider nicht das selbe Pflegeheim.
der Herr der Polizei meinte wenn ich der StA so etwas anbiete stehen meine Chancen gar nicht mal so schlecht....

nur ist die frag ob sie sich damit abfinden.


zu dem. finde ich es ja auch merkwürdig das ich freitags im. Gespräch mit de zuständigen Rechtspflegerin gesagt bekomme ich soll montag ein Fax mit dem erneuten Antrag auf sozial std stellen Sie diesen aber noch vor erhalten ablehnt...
da die Vermittlungsstelle mitteilen ließ ich hatte kein Interesse diese Std abzuleisten.

was ja nicht stimmt.... wenn es für mich am Einsatzort nicht mehr gab und die einsatzstelle verlauten lässt sie. Melde sich wenn genug zu tun ist.... dies jedoch nicht mehr geschah und der Herr der Vermittlungsstelle annimmt ich sei verzogen (was ich bis will nicht verstehen kann) dann kann ich meiner Meinung nach nichts daran... das die. sozial Std abgebrochen wurden.

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#15
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Mit dem Arbeitsvertrag ab zur Bank und die fehlenden 150 Euro auftreiben; Dispo, Kredit, was auch immer.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die 152 EUR einzahlen und mit dem Arbeitsvertrag zur StA SOFORT würde ich das machen, und mich nach wie vor nicht darauf verlassen, dass die da mitspielen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
zu dem. finde ich es ja auch merkwürdig das ich freitags im. Gespräch mit de zuständigen Rechtspflegerin gesagt bekomme ich soll montag ein Fax mit dem erneuten Antrag auf sozial std stellen Sie diesen aber noch vor erhalten ablehnt...


Ich nicht. Heute ist Donnerstag. Wenn heute das Schreiben mit der Ablehnung ankam, wird es gestern (also Mittwoch) bei der StA rausgegangen sein, d.h. bis Mittwoch war der Antrag nicht eingegangen. Mo, Di, Mi, = 3 Tage, oder mind. 2,5.

Zitat:
Ich muss noch 302 Euro zahlen


Insgesamt? Also incl. Verfahrenskosten? Oder sind die 302.00 die reine Geldstrafe, also der haftbefreiende Betrag?

Falls die Verfahrenskosten dort mit drin sind, können sie die erst mal runterrechnen. Je nachdem ob per Strafbefehl oder Hauptverhandlung verurteilt wurde, sind das 70,00 oder 140,00 €. Der zu zahlende Betrag um erst Mal die Haft zu vermeiden, wäre also entspr. geringer.

Dass die StA sich noch auf irgendwelche Vollstreckungserleichterungen einlässt, ist zweifelhaft. Versuchen kann man es sicherlich (telefonisch). Gibt ja nichts zu verlieren. Falls die StA zustimmt, aber nicht wieder 3 Tage mit dem einzahlen Zeit lassen.

Apropos... wieso könnten sie den Rest erst Ende November zahlen? Was bekommen Sie denn derzeit für Geldleistungen? Hartz IV?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go452255-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das Schreiben mit der Ablehnung wurde Montag geschrieben, und ist Mittwoch bei mir angekommen.
Daher hat Sie mir ja bis jetzt nicht die Chance gegeben wegen des Antrages.

Das ist nun aber Nebensache.

Ich zahle morgen die 152 €...!

Ja da ich November erst mein erstes Gehalt erhalte kann ich dann erst den Restbetrag zahlen. Sehr wohl aktuell erhalte ich sowohl dem Unterhalt für meine Tochter als auch ALG2! Welches jedoch beides nicht reicht um den Betrag voll zuzahlen.

ob in dem Betrag die verfahrenskosten enthalten sind weiß ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
als auch ALG2!

Dann müßten Sie jetzt für November (also jetzt zum 01. November, also heute, spätestens Montag) nochmal ALG II bekommen, wenn das erste Gehalt für November erst nach dem 30.11. eingeht, also am 01.12. oder später = Zuflussprinzip (dann hat man "für November" zwar doppeltes Geld, aber das ist durchaus so vorgesehen, da eines eben wie gesagt eine Vorauszahlung ist, das andere eine rückwirkende). Selbst wenn das erste Gehalt noch im November käme (also bspw. am 30.11) könnte man sich jetzt (heute/Montag) zumindest noch ein Überbrückungsdarlehen vom Amt holen. Denn sonst steht man im November ja komplett ohne Geld da... und die Miete will auch bis zum 03. bezahlt sein. Und von diesem Geld kann auch der Rest der Strafe bezahlt werden.

Zitat:
Welches jedoch beides nicht reicht um den Betrag voll zuzahlen.


152,00 € haben Sie. Bezahlen müssen Sie 302,00 €. Fehlen 150,00 €. Als (wohl?) Alleinerziehende bekommen Sie rd. 540,00 € ALG + Kosten der Unterkunft + Regelsatz Kind = ca. 220,00 € ( wo der Unterhalt gegengerechnet wird). Das sind rd. 760,00 € (ohne Miete). Das sollten 150,00 abzuzwacken sein, dafür dass man von der Haft verschont bleibt.

Zitat:
ob in dem Betrag die verfahrenskosten enthalten sind weiß ich nicht


Dann sollten Sie mal nachschauen oder sich erkundigen. Macht wie gesagt min. 70,00 € aus, ggf. sogar 140,00 €

-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.10.2016 01:23

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 29.10.2016 17:57

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