Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln ??

22. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
spikey
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)
Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln ??

hallo !

Ich hab mal eine Frage:

wenn man mit einem 50ccm-Roller mehr als 45 km/h fahren kann und fährt, und dann bei Erwischen durch die Polizei, folgenden Strafbefehl bekommt:

================================================================
Die Amtsanwaltschaft [...]klagt sie an, [...] ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatten. [...]

Vergehen, strafbar nach
§§ 2 , 21 Abs. 1 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes

[...]

wird deshalb gegen Sie eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen verhängt.
Die Höhe eines Tagessatzes wird auf 10,00 Euro festgesetzt.

Sie haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.
================================================================

1. Kann man die Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln ??

2. Was wären in etwa die Kosten des Verfahrens ??
Kann man die evtl. auch in Sozialstunden umwandeln ??

3. Die Stelle wo man seine Sozialstunden ableiste, kann man sich aussuchen, oder ??


Danke für jede Hilfe

Spikey

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spikey
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

NOCH SEHR WICHTIG:

Die Frage bezog sich auf einen (erwerbslosen?) STUDENTEN !!!!

danke
spikey

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Kosten des Verfahrens...
Gebühr für die Geldstrafe = 30 Euro
Zustellungskosten = etwa 5,-EURO

Eventuell kommen noch hinzu:
Kosten der Dekra oder TÜV bezüglich der Messung am Roller...Höhe + - 200,-EURO

Die Umwandlung der Geldstrafe in eine Arbeitsauflage kann man beantragen, entscheiden wird die Staatsanwaltschaft.
Man kann vermutlich einen Vorschlag zur Ableistung von Arbeitsauflagen unterbreiten, ob die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag folgt, kann man nicht sagen.
In der Regel werden diese Arbeitsstellen z.B. von einem Verein verteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

1.) Ja. 20 Tagessätze = 120 Stunden.

2b.) Nein.

3.) Die Stelle kann man sich nicht selbst aussuchen. Diese wird einem in der Regel von den Sozialen Diensten der Justiz zugewiesen. Wünsche können aber geäußert werden, die auch ggf. Berücksichtigung finden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Verfahrenskosten betragen 60,00 € + ca. 5 € 3110/3118 GKG(zzgl. ggf. TÜV / DEKRA Kosten für Rolleruntersuchung) und können nicht umgewandelt werden.

Die Umwandlung dürfte bei einem Studenten klappen.

Die Stelle kann man sich selber suchen und dann bei der Gerichtshilfe beantragen zu eben dieser Stelle zugewiesen zu werden. In aller Regel klappt das. Die Stelle muß halt 'gemeinnützig' sein ( §§ 51 ff. AO )

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

ökonomisch ist das natürlich völlig ineffektiv. Sie arbeiten sechs Stunden für einen Tagessatz von 10 Euro. Das macht dann 1,66 Euro pro Stunde. Jeder Studentenjob dürfte besser bezahlt sein...
Wenn Sie die 200 Euro gerade nicht haben, können Sie auch Ratenzahlung beantragen. So etwa ab 30 Euro pro Monat dürfte das genehmigt werden.

Gruß vom mümmel

2x Hilfreiche Antwort

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