Geldstrafe gerechtfertigt?

31. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
go462953-59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe gerechtfertigt?

Hallo

Mein mann hatte ein 10 taegiges rueckkehrverbot und war 14 std eher in der wohnung anzutreffen von einem polizisten. Der grund dafuer war allerdings dieser das mein akku vom rollstuhl leer war und wir beide auf einem fussballspiel waren.

Aufgrund dessen da mein mann mir hier in unserer wohnung noch zusammengeklappt ist wollte ich nicht das ihm unterwegs passiert.

In den schreiben mit der geldstrafe steht drin das zu dem zeitpunkt immer noch die gefahr bestand das er handgreiflich wird. Was absolut nicht der fall war. Wir wurden ja noch nicht einmal dazu befragt.

Wir haben wiederspruch eingelegt aber dieser wurde nicht anerkannt. Unsere frage ist es was koennen wir noch tun und ist eine ratenzahlung moeglich?

Vielen dank im vorraus.

M. Rohde

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ratenzahlung ist immer möglich.
Und auch die Polizei freut sich, wenn Sie Ihre Probleme in Zukunft ohne sie bewältigen. :smoke:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von go462953-59):
Wir haben wiederspruch eingelegt aber dieser wurde nicht anerkannt.


Ich nehme an es gab eine gerichtliche Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen die Dein Mann verstoßen hat, und er wurde gemäß §4 GewSchG verurteilt?

Vor dem Strafbefehl wird es eine Anhörung gegeben haben, in deren Rahmen Dein Mann seine Einwände vorbringen konnte. Habt ihr (beide) dem Gericht mitgeteilt dass Du Deinen Mann explizit in die Wohnung gebeten hast? In diesem Fall entfällt nach gängiger Rechtsprechung die Strafbarkeit.

Wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. bietet sich Ratenzahlung an, die müsste Dein Mann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Zitat:
In den schreiben mit der geldstrafe


Wie hieß denn dieses Schreiben genau? "Strafbefehl"?

Zitat:
Wir haben wiederspruch eingelegt


Einspruch heisst das Rechtsmittel.

Zitat:
aber dieser wurde nicht anerkannt


Warum nicht? Zu spät eingelegt, oder wie? Oder gab es eine Hauptverhandlung nach dem Einspruch, wo er wiederum verurteilt wurde?

Zitat:
Unsere frage ist es was koennen wir noch tun


Wahrscheinlich nichts mehr (vorbehaltlich der Antworten auf o.g. Fragen)

Zitat:
und ist eine ratenzahlung moeglich?


Bei entspr. geringem Einkommen ja. Wenn/sobald der Strafbefehl rechtskräftig ist, Antrag gem. § 459a StPO an die Staatsanwaltschaft schicken.

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