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Geldforderung nach Lebenstest

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Geldforderung nach Lebenstest

Hallo zusammen,
meine Freundin hat vor ein paar Tagen auf einer Homepage zum Spaß einen Lebenstest gemacht, der ausrechnet wie alt man wird.Solche Tests findet man oft im Internet völlig kostenfrei.So wie dieser dachte meine Freundin, bis sie gestern ne Email bekamm sie möge doch 30EU für diesen Test bezahlen.
Auf der Homepage stand aber nur ganz ganz klein das er kostenpflichig ist.Es war also nicht ersichtlich das es was kostet.Ist sowas erlaubt


von makaveli am 13.08.2006 16:56
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Geldforderung nach Lebenstest
Hallo!

makaveli schrieb:
quote:
Auf der Homepage stand aber nur ganz ganz klein das er kostenpflichig ist.Es war also nicht ersichtlich das es was kostet.Ist sowas erlaubt

Erkennen Sie selbst den Widerspruch?

- Es steht dort, dass er kostenpflichtig ist

- Es war also nicht ersichtlich, dass es was kostet ...




von Alex2006 am 13.08.2006 17:13
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>Geldforderung nach Lebenstest
Wir haben es ja erst danach gefunden weil wir danach gesucht haben, aber als sie sich angemeldet hat denk man ja nicht an sowas und liest jedes kleines Ding.Für mich ist das Abzocke.


von makaveli am 13.08.2006 17:18
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>Geldforderung nach Lebenstest
geht es evtl. um die hier erwähnte Seite?

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=66080

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"


von schnee-einsiedel am 13.08.2006 17:49
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>Geldforderung nach Lebenstest
Wurde der oben erwähnte Thread geschlossen?

mfg


von Glyz am 16.08.2006 11:55
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>Geldforderung nach Lebenstest
Ja,sieht so aus...
Jedenfalls ging es da um diese Seite

http://www.lebenserwartung.de/index.php?ac=ANMELDEN&;w=

...und der Preis ist auch 30 Euro,sogar fett geschrieben.

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"


von schnee-einsiedel am 16.08.2006 12:12
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>Geldforderung nach Lebenstest
Ja allerdings unterhalb und unter einem *...
Müsste das nicht besser gekennzeichnet sein?


von Glyz am 16.08.2006 12:55
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>Geldforderung nach Lebenstest
Hallo,

auch ich hatte letzte Woche an einer Lebensprognose im Internet teilgenommen.
Bei diesem Anbieter stand jedoch nirgendwo etwas von kostenpflichtig.
Heute erhielt ich nun über e-mail eine Rechnung über € 59,- für diese besagte Lebensprognose.
Erst nach langem Suchen in den AGB dieser Firma wurde ich dann fündig.
Ich bin der Meinung dies ist unlauter und werde das auch nicht bezahlen.
In jeder Zeitschrift kann man einen ähnlichen Test kostenlos durchführen. Da kommt man doch nicht auf die Idee dass es hier etwas kostet. Zumal auch nichts in den normalen Seiten darüber steht.
Was meint Ihr ??


von Dustcruiser am 18.08.2006 14:39
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>Geldforderung nach Lebenstest
"Ich bin der Meinung dies ist unlauter und werde das auch nicht bezahlen."

Das ist auch unlauter. In einer AGB dürfen solche Dinge wie die Preisangabe für etwas angebotenes nicht stehen. Das sind keine "allgemeine" Geschäftsbedingungen, sondern der Preis und der muss klar ersichtlich bei der "Ware" sein.

In AGBs sind Klauseln die gegen allgemein üblich erwartete Angaben verstoßen, null und nichtig. Aus diesem Grunde muss ein Vollkaufmann die AGBs nicht vorher klein durchlesen und prüfen, sondern kann sich darauf verlassen, dass die AGBs den üblichen Rahmen einhalten.

Also nicht zahlen sondern im Gegenzug eine anwaltliche und strafbewehrte Abmahnung an den Inhaber dieser Seite richten.
Das ist Irreführung und lässt diesem Inhaber einen (illegalen) Vorteil gegenüber anderen ehrlichen Anbietern zukommen.
Also, "Print-Screen" machen und ab damit zum nächsten Anwalt und verklagen!

Abmahnen kann auch ein Konkurrent, der ähnliche Angebote anbietet aber diese offen als kostenpflichtig angibt!


von Opus am 18.08.2006 19:52
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>Geldforderung nach Lebenstest
ich habe diesen test auch gemacht in dem 59euro gefordert werden. ich habe vor eine woche schon eine sms bekommen aber habe mich garnicht drum gekümmert gestern nochmal ne email (mahnung) bitte überweisen sie das geld um anwalts kosten und soweiter zu vermeiden voll bescheuert..!
weiß nicht ob ich zahlen soll oder nicht weil die anzeigen auf so ein stress hab ich auch kein bock..???

-- Editiert von hitch am 02.03.2007 00:11:15


von hitch am 02.03.2007 00:09
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>Geldforderung nach Lebenstest
Hatte auch das Problem.

Lösung: Um schnell aus der Sache rauszukommen, kann man innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerufen. Würde das per mail machen, jedoch schreiben, dass man einen 'Vertragsschkuss nicht anerkennt, aber vorsorglich den Widerruf erklärt'.

Dies wird bestätigt und das war es.


von KleinerJurist am 02.03.2007 00:32
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