Geldeingang wichtig oder Leistungserbringungszeitraum für Einkommensgrenze für Bafög

9. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
hantouren
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldeingang wichtig oder Leistungserbringungszeitraum für Einkommensgrenze für Bafög

Hallo zusammen,

ich bin verwirrt und brauche dringend euren Rat!

Folgender Sachverhalt: Ein guter Freund von mir erhält seit September letzten Jahres Bafög für insgesamt 1 Jahr. Bis also September 2016. In dieser Zeit hat er knapp um die 5000€ (mit Geldeingang auf dem Konto) verdient, das ist noch nicht weiter schlimm. Eventuell ist die Grenze ein wenig überschritten, das wäre aber nicht schlimm.

Jetzt hat er aber noch eine andere Einkunft (aus Nebengewerbe die er angemeldet hat), die Auszahlung erfolgt aber erst Ende des Jahres, also nach September 2016. Zählt das auch noch mit in die Bewilligigungszeitraum rein oder gilt wirklich nur der Geldeingang und der Leistungszeitraum indem das Geld verdient wurde ist unerheblich?

Auf jeden Fall muss er eine Steuererklärung machen. Wie verhält es sich hierbei?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Nach diesen Artikeln spielen meiner Meinung nach Einkünfte, auch wenn der Anspruch darauf im Bewilligungszeitraum entstanden ist, keine Rolle da der Geldfluss erst viel später erfolgte, richtig?

https://www.bafög.de/de/-22-berechnungszeitraum-fuer-das-einkommen-des-auszubildenden-249.php
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

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