Hallo,
wir haben 2012 mit einem Bauträger ein Eigenheim gebaut. Der Einzug war 2014, insofern sind besteht noch bis 2019 Gewährleistung.
Jetzt zu meiner Frage. Die Garage mit drunterliegendem Wohnraum wurde leider so abgedichtet, das man diese zwar befahren kann, dabei allerdings an der Einfahrkante die Dichtung (Bitumenschweissbahn), welche dort einfach nur umgeklappt wurde mit der Zeit zerstört. Dies wurde unsererseits schon mehrfach beim Bauträger angesprochen, allerdings verweist dieser nur darauf, dass leider keine andere Lösung möglich wäre.
Aus diesem Grund haben wir eine Restzahlung einbehalten. Der Bauträger schickt uns mittlerweile natürlich die ersten Zahlungserinnerungen. Wie kann ich das Thema rechtlich am besten angehen?
Mit freundlichen Grüßen
Geldeinbehalt wegen Mängelbeseitung bei Bauträger
4. Dezember 2016
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Frage vom 4. Dezember 2016 | 13:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Geldeinbehalt wegen Mängelbeseitung bei Bauträger
Verbaut?
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2016 | 19:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWie kann ich das Thema rechtlich am besten angehen? :
In dem man das
Zitatallerdings verweist dieser nur darauf, dass leider keine andere Lösung möglich wäre. :
erst mal durch eine neutrale, kompetente Person verifizieren lässt.
#2
Antwort vom 5. Dezember 2016 | 17:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ich hatte wegen einem anderen Thema einen Gutachter hier, diesem hatte ich das Problem gezeigt. Er meinte es sei nicht ordnungsgemäß ausgeführt, allerdings gibt es hierzu natürlich kein Gutachten oder was ähnliches.
Und jetzt?
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