Hallo!
Mir ist da gerade kein besserer Titel eingefallen, bitte entschuldigt.
Spontan wuerde sicher jeder sagen, der Automatenbetreiber, nicht? Dachte ich auch, wurde aber eines besseren belehrt.
Der Automat in einem Einkaufscenter zahlte nicht aus (100 Euro plus Gebuehren). Die Hotline dieser Bank hat mir versichert, dafuer nicht zustaendig zu sein, sondern meine eigene Bank (eine andere Bank).
Meine Bank widersprach dem, sie haetten damit nichts zu tun.
Wieder Geldautomaten-Bank: Das koennte nicht sein, meine Bank muesse eine Ueberpruefung veranlassen, das duerfe ich selbst nicht. Persoenlich dort vorstellig war ich schon mit Kontoauszug, der die Abbuchung von meinem Konto belegt.
Man sagte mir nochmals, meine Bank muesse das in meinem Namen ueberpruefen lassen. Meine Bank lehnt das ab.
Nun habe ich an die BaFin geschrieben, die wollen sich meinem Fall auch annehmen. Allerdings hab ich von denen auch noch nichts gehoert... Und nun (endlich) meine Frage:
Hat jemand Erfahrungswerte, wie lange das dauert?
Was passiert da ueberhaupt?
Vielen Dank schonmal im Voraus fuer eure Hilfe.
Geldautomat zahlt nicht aus, bucht aber ab. Welche Bank ist zustaendig?
Böse Bank?
Böse Bank?
In die AGB schauen, dort wird sowas ähnliches stehen wie:
Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank die Kartenverfügung auf Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.
Der Weg über die BaFin ist schon gut, eventuell auch noch den Ombudsmann einschalten.
-- Editiert von Retels am 16.12.2016 11:44
Hallo und danke schonmal fuer die Antwort.
Die AGB welcher Bank? Die des Geldautomatenbetreibers, nehme ich an? Sollte ich mir dann wohl mal durchlesen.
Ach, einen Ombudsmann kann man zusaetzlich einschalten? Das wusste ich nicht, trete ich damit der BaFin auf die Fuesse?
Vielen Dank!
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Die AGB, die zwischen Dir und Deiner Bank Vertragsbestandteil geworden sind.
Hallo retels,
Ich weiß nicht ob der beitrag bzw. Deine frage noch aktuell ist...
Ich arbeite bei einer bank und kan dir den ablauf in solch einem fall erklären
Zu aller erst: der Geldautomat verbucht die auszahlung immer auch wenn das geld nicht ausbezhalt wurde ABER:
Die automaten müssen in regelmäßigen (idr 1xwöchentlich) abgestimmt werden. Hier wird man erkennen, dass der automat einen differenzbetrag aufweist ( in dem fall 100€ zuviel im Bestand). Bei einem technischen problem, wird der automat einen rückzug im Protokoll anzeigen, und der Betrag wird dir gutgeschrieben ( da deine kto mit dem rückzug in verbindung steht und im protokoll verzeichnet ist). In Falle dass das protokoll kein technisches problem verzeichnet, kann man leider nicht zuordnen wem das geld gehört, auch wenn der bestand ein plus von 100€ aufweist! In diesem fall, wartet man auf die meldung des kunden und überweist dann das geld! Verantwortlich für den Automat, ist die Bank die ihn betreibt!!!! Sprich: wenn die sparkasse auf dem bildschirm angezeigt wird, ist die sparkasse auch dafür verantwortlich! Es kann aber sein, dass die sparkasse keine bestandsaufnahmen machen sondern deren dienstleister...aber auch hier ist die betreibende bank verantwortlich und ansprechpartner!
Ich hoffe ich konnte dir helfen
Zitat:Ich hoffe ich konnte dir helfen
Bis auf ein Detail bzw. eine Ergänzung: Sofern keine Manipulation Dritter am Automaten vorliegt. Dann wird es komplizierter. Aber die Rechtsprechung sieht dann trotzdem meistens den Betreiber des Automaten in der Pflicht.
Und eine Bank kann sich auch nicht darauf zurückziehen, dass sie beispielsweise in einem Einkaufszentrum die Schuldfrage abwälzen will auf den Markt oder die Firma, die das Einkaufszentrum betreibt.
Untersuchungen der Bafin können schon einmal länger dauern. Es kann nämlich sein, dass die BaFin noch etwas abwartet und dann beispielsweise bei einer Regel-Überprüfung gezielt diesen Fall unangekündigt mit anschaut. Wie hier schon steht, würde ich daher nicht auf die BaFin warten, sondern direkt den zuständigen Ombudsmann informieren und dort vorbringen, dass die Bank für den Defekt ihres Geldautomaten gerade zu stehen hat und das Geld zu ersetzen hat.
Es geht hier schließlich nicht um eine Fehlbuchung auf dem Konto des Kunden, wo ggf. die Kontoführende Bank verantwortlich ist. Es geht um einen mutmaßlichen Defekts des Automaten und das ist eindeutig der Verantwortungsbereich der Betreiber-Bank.
-- Editiert von mepeisen am 18.01.2017 23:03
Hallo zurueck, wollte euch nur eine Rueckmeldung geben:
Also nachdem der Kunde noch immer nichts von der BaFin gehoert hatte, ist er nochmals persoenlich bei einer Filiale der Betreiberbank aufgeschlagen und hat mit Nachdruck die Ueberpruefung des betreffenden Automaten gefordert. Nach einigem Verweigern wurde doch dann tatsaechlich vor Ort ein Formular mit dem Titel "Antrag auf Ueberpruefung eines Geldautomaten" ausgefuellt - sehr widerwillig, das kann ich schonmal so sagen...
Volle 8 Tage nach dieser "Beantragung" wurde dann das Geld ohne weitere Nachricht auf das Konto erstattet.
Wie reden hier von einem Zeitraum von insgesamt 6 Wochen, die "automatische, evtl. woechentliche Ueberpruefung" kann also irgendwie nicht stimmen. Zumindest bei dieser Bank. Also Happy End fuer den Kunden.
PS: Von der BaFin hat man immerhin bereits ein Schreiben erhalten mit dem Inhalt, dass man eine Stellungnahme angefordert habe, die in der Regel 3 Monate dauern soll.
Ende gut, alles gut. Danke fuer eure Hilfe.
Du fühlst dich "betrogen", dann würde ich eine Strafanzeige erstatten. Bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die können anhand des Kassenstands und der Videoaufnahmen prüfen ob und wieviel Geld oder auch nicht abgehoben worden ist.
Du kannst dabei ruhig den Verdacht der Manipulation von Unbekannten erwähnen.
Evtl. liegen da ja schon Anzeigen vor.
Zitat:Du fühlst dich "betrogen", dann würde ich eine Strafanzeige erstatten
Wegen was? Die Polizei und Staatsanwaltschaften sind nicht für zivilrechtliche Auseinandersetzungen zuständig.
Und hier wirklich der Bank eine vorsätzliche Manipulation vorzuwerfen ist nahezu unmöglich.
Es mag sein, dass die Bank sich zu Unrecht quer gestellt hat. Es mag sein, dass die Bank fahrlässig gehandelt hat, weil sie die Funktionstüchtigkeit der Geräte nicht richtig sicherstellt. Das war es aber auch schon.
Zitat:Du kannst dabei ruhig den Verdacht der Manipulation von Unbekannten erwähnen.
Eine Manipulation durch Dritte ist so ziemlich das einzige, was überhaupt als Verdacht bzw. als Begründung für Straftaten her halten kann. Wenn man Anzeige erstattet, dann wirklich gegen Unbekannt und wirklich nur mit diesem Verdacht der Manipulation durch Dritte. Alles andere bringt absolut nichts.
Zitat:
Wegen was? Die Polizei und Staatsanwaltschaften sind nicht für zivilrechtliche Auseinandersetzungen zuständig.
Verdacht auf "Cash-Trapping":
http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/betrug-an-geldautomaten/cash-trapping.html
Zitat:Verdacht auf "Cash-Trapping":
Und deswegen soll man die Bankmitarbeiter anzeigen?
Hallo nochmal
Also die ganze Geschichte hatte keinen strafrechtlichen Aspekt, es war wohl einfach nur eine technische Stoerung des Automaten. Dass die betreffende Bank allerdings verweigerte den Automaten zu ueberpruefen ist halt echt ein Ding.
Nur nach Drohung mit einer Klage hat es ja dann zum Schluss doch nach 6 Wochen geklappt und das Geld wurde erstattet.
Und jetzt?
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