Guten Morgen,
folgende Lage:
Bei der Überprüfung meiner Daueraufträge habe ich festgestellt, dass ich einen Gläubiger vom meiner Ex-Frau "bediene". Ich habe sie informiert (Gläuber & Az wurden auch genannt) und den Dauerauftrag erst einmal auf Eis gelegt.
Jetzt ist meine Frage, ob ich den, seit der Trennung überwiese Betrag (einige hundert Euro) zurückfordern kann oder es abschreiben muss?
Die Schulden sind Krankassenschulden, welche bereits vor der Ehe bestanden haben.
Ich danke Euch bereits jetzt für Tipps
Geld von der Ex-Frau zurückfordern?
27. Mai 2015
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Frage vom 27. Mai 2015 | 09:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld von der Ex-Frau zurückfordern?
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