welche Schritte sollte ich als nächstes einleiten? Ich habe den Schuldner schriftlich aufgefordert und habe einen Zeugen für das Ausleihen, der auch bereit ist, eine eidesstattliche Erklärung dazu
abzugeben?
Wie oft muß ich mahnen? Welche Frist?
Welcher Paragraph trifft auf den Tatbestand zu?
Geld verliehen - Wie oft muss ich mahnen?
1. Mai 2002
Thema abonnieren
Frage vom 1. Mai 2002 | 23:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld verliehen - Wie oft muss ich mahnen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. Mai 2002 | 14:35
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrte/r Herr/Frau Kaufmann,
aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, daß keine schriftlichen Unterlagen vorliegen. Entsprechend wären Sie dafür beweispflichtig, wann eine Rückzahlung fällig sein sollte.
Der guten Ordnung halber sollte das Darlehen daher zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt werden. Nach einer weiteren Mahnung wäre Ihnen sodann die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahren aus Kostengründen zu empfehlen. Vordrucke heirfür erhalten Sie im gut sortierten Schreibwarenhandel.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
#2
Antwort vom 2. Mai 2002 | 14:50
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
ach so, § 607 ff. BGB
Und jetzt?
Schon
268.138
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten