Geld treuhänderisch verwaltet und nicht zurückbezahlt

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
sodi000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld treuhänderisch verwaltet und nicht zurückbezahlt

Hallo,

ich habe da einen etwas kompliziertere Frage:
Meine Schwester hat vom meiner Mutter 10.000 € bekommen um diese treuhänderisch zu verwalten, damit im Todesfall die Berdigungskosten damit bezahlt werden, natürlich wurde das nie schriftlich festgelegt.
Jetzt ist meine Mutter verstorben und meine Schwester weigert sich die 10.000 € auf das Konto meiner verstorbenen Mutter zu überweisen. Ich habe Ihr gesagt, dass Sie es auf dieses Konto überweißen soll, da es ja jetzt von der Bank verwaltet wird, bis der "Erbschein" vorliegt.
Nun muss ich ja die Beerdigungskosten tragen, da ich das Beerdigungsunternehmen beauftragt habe.
Der Kommentar von meiner Schwester war, meine Mutter hätte ja genug Geld gehabt um die Beerdigung zu zahlen, was aber nicht richtig ist.
Seit ca. 2 Jahren besteht kein Kontakt mehr zu dieser Schwester, da sonst auch noch einiges vorgefallen ist (Entmündigungsverfahren usw.).
Meine Mutter hatte sogar selbst in Lebzeiten das Geld von Ihr zurückverlangt, wurde aber immer nur vertöstet, dass es ja für Ihre Beerdigung ist und somit in sicheren Händen bei Ihr im Schließfach.

Jetzt meine Fragen:
1. Muss meine Schwester dieses Geld nicht zurückbezahlen um die Beerdigungskosten zu ersetzen, von dieser Sache wissen auch noch meine zwei anderen Schwestern und eine ist auch Zeugin bei der Geldübergabe gewesen.
2. Muss sich meine Schwester im Falle der nichtrüggabe des Geldes an den Beerdigungskosten beteiligen, obwohl ich alles veranlast habe beim Beerdigungsunternehmen.
3 Ich wollte jetzt ein Gerichtliches Mahnverfahren einleiten um das Geld zurückbekommen, ist das sinnvoll.

Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Und wie kann man die treuhänderische Verwaltung beweisen?

Zitat:
Nun muss ich ja die Beerdigungskosten tragen, da ich das Beerdigungsunternehmen beauftragt habe.


Das macht ja schon keinen Sinn, wenn die Schwester sich um die Beerdigung kümmern sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sodi000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
doch das macht Sinn, zu dieser Zeit sollte sich meine Schwester um alles kümmern.
Aber dazu gehört eine Vorgeschichte, die aber jetzt zu lange dauern würde.
Das Endresultat ist folgende meine Mutter lebte bei mir im Haus in einer eigenen Wohnung und ich habe mich um Sie gekümmert, Sie hatte Pflegestufe 2 und hatte keinen Kontakt mehr zu dieser Tochter, da Sie weder auf Anrufe antwortete noch sich selber einmal bei Ihrer Mutter gemeldet hat. Ich hatte dann die Patientenverfügung und auch die Betreuungsvollmacht.
Als Beweis kann man dann nur meine andere Schwester nennen, da diese bei der Übergabe dabei war (Meine Schwester hat das Geld von der Bank geholt und das meiner Mutter gezeigt) zu dieser Zeit hatte Sie noch Kontovollmacht.

0x Hilfreiche Antwort

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