Geld fälschlicherweise auf einem Konto eines Freuns

26. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
friloo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld fälschlicherweise auf einem Konto eines Freuns

Hallo Forum,

ich habe da mal kurz eine Frage...
Und zwar hat mein Kumpel ca. 1300€ aufs Konto überwiesen bekommen, von einer wildfremden Person.

Nun ist es so, dass mein Kumpel eine Pfändung im Konto hat und so nicht in der Lage ist, dass Geld zurück zu zahlen. Das Geld ist nun seit ca. 3 Wochen auf dem Konto, aber er kommt auf Grund der Pfändung auch nicht ans Konto.

Wie ist da nun die Rechtslage... Der Kunde ist bei der gleichen Bank und hat bisher anscheinend auch keine Anstalten gemacht, irgendwie zurück an das Geld zu kommen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "fb415273-57",

Sie sollten Ihrer Bank den Vorfall melden, damit es nicht um ungerechtfertigter Bereicherung, ihrerseits, geht, eines Tages.
Der Kunde dieser, derselben, Bank hat die fehlerhafte Überweisung, vielleicht, noch nicht bemerkt.

MfG, soso55

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Sie sollten Ihrer Bank den Vorfall melden, damit es nicht um ungerechtfertigter Bereicherung, ihrerseits, geht, eines Tages.

Das ist ja nun kompletter Unfug.
Weder hat die Bank von fb415273-57 damit was zu tun, noch könnte man ihn wegen ungerechtfertigter Bereicherung oder sonstwas in dem Zusammenhang belangen.
Die ungerechtfertigte Bereicherung wäre im übrigen bereits mit dem Eingang des Geldes auf das Konto eingetreten.


@fb415273-57
3 Wochen fremdes Geld auf den Konto zu lassen ohne jemandem Bescheid zu sagen ist schon arg lange. Insbesondere wenn da eine Pfändung drauf ist.
Der Kumpel wäre gut beraten seine Bank nachweislich (am besten per Einschreiben) und unverzüglich darüber zu informieren, das es da eine Fehlbuchung gab und man den Absender informieren möge.

Der Absender hat ein Recht darauf das Geld zurück zu erhalten, da der Kumpel keinen Rechtsanspruch auf das Geld hat.
Notfalls wird er es einklagen und dann mit allen Anwalts- und Gerichtskosten etc. beim Kumpel solange pfänden bis er alles zurückhat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "fb415273-57",

erst beschreibt "Harry van Sell" meinen Rat als "kompletten Unfug", greift dann aber meine Hinweise auf, denn ich hatte Sie, bereits darauf hingewiesen, Ihre Bank zu informieren, dass es sich um eine Fehlbuchung handelt, um einer Klage vorbeugen zu können. Selbstverständlich ist Ihre Bank Ihr Ansprechpartner.

MfG soso55

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
dass es sich um eine Fehlbuchung handelt, um einer Klage vorbeugen zu können

Das hat er nie geschrieben, dass man einer Klage vorbeugen soll/ kann.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
erst beschreibt "Harry van Sell" meinen Rat als "kompletten Unfug", greift dann aber meine Hinweise auf, denn ich hatte Sie, bereits darauf hingewiesen, Ihre Bank zu informieren,

Nein, ich habe den unsinnigen Hinweis NICHT aufgefriffen.
Die Bank des Fragestellers ist NICHT ZUSTÄNDIG und wird auch nicht zuständig werden.
Da ändert auch das stoische widerholen dieses Blödsinns nichts dran.



Zitat:
dass es sich um eine Fehlbuchung handelt, um einer Klage vorbeugen zu können.

So etwas habe ich nie geschrieben. Wie man das dort hinein interpretieren kann ist mir ein Rätsel.



Machmal frage ich mich in welchen Gestestzustand hier einige Ihre Antworten verfassen ...



@fb415273-57
Du musst keine Bank informieren und es kann Dich auch keiner haftbar machen.
Den Stuss (anders kann man da nicht mehr nennen) den soso55 hier loslässt ignorieren. Das ist ja schon gefährlich, was da an Ratschlägen von dem kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Kauft!Bitcoins!Jetzt!
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 13x hilfreich)

Ein interessantes hypothetisches Problem. Dabei möchte ich vorausschicken, dass es sich um reines Zivilrecht handelt, strafrechtliches ist hier nicht zu erkennen.

Siehe auch http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckzahlung-,-Geld-wurde-falsch-ueberwiesen---f133952.html, wobei hier der Anwalt eine mögliche strafrechtliche Komponente sieht.

Wenn der Kumpel "eine Pfändung im Konto hat, ist er dann schon im Minus? Wurde mit dem Geldsegen automatisch der Kreditbetrag(Dispo) abgetragen? Hat der Kumpel eventuell eine Zahlung von 1300 Euro von einem anderen Sender erwartet, was wiederum für Entreicherung sprechen könnte?

Ist das automatische Ausgleichen des Dispos durch die Bank (ohne aktives Handeln des Kunden) vielleicht als schon als Entreicherung zu werten? Ich werfe ein JA in den Ring.

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#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Kumpel "eine Pfändung im Konto hat, ist er dann schon im Minus?

Sorry, aber ich verstehe nicht so ganz, wie man von "Pfändung auf dem Konto" auf "Konto im Minus" kommt.

Keine Bank wird für eine Pfändung den Dispo angreifen... sie wird eher den Dispo streichen. Und "Pfändung im Konto" spricht - hoffentlich - für ein P-Konto, das dann sowieso ein reines Guthabenkonto ist.

-- Editiert von JogyB am 28.05.2015 20:13

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#8
 Von 
Kauft!Bitcoins!Jetzt!
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 13x hilfreich)

Ansprüche aus einem Dispositionskredit sind pfändbar

Zitat (von Stöber, 14. Auflage, S. 54):
Der Anspruch des Schuldners aus dem zu seiner Disposition stehenden Kredit (offene Kreditlinie) ist als zukünftige Forderung pfändbar. Solange der Schuldner jedoch keine Verfügung über den ihm eingeräumten Kredit vornimmt, hat diese Pfändung für den Gläubiger keinen realisierbaren Wert. Zum Abruf des Kredits durch den Gläubiger berechtigt die Pfändung nicht.


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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja und? Wie kommst du nun drauf, dass das Konto des TE im Minus ist?

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#10
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "fb415273-57",

was ist aus Ihrem Problem geworden. Konnte es geklärt werden?

MfG, soso55

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