Geld des Sohnes von Eltern veruntreut

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)
Geld des Sohnes von Eltern veruntreut

Bei seiner Geburt legt der Großvater von A im Jahr 1969 DM 10.000.- für seine Ausbildung an. Der Großvater stirbt 10 Jahre später. Bereits 1971 hat der Großvater das Sparbuch treuhänderisch an den Vater von A übergeben, damit er ihm das Geld mit seinem 21. Geburtstag auszahlt.
A weiß nichts von dem Guthaben, welches sein Großvater für ihn vorgesehen hat.
Im November 2005 schaut A sich alte Fotoalben an, dabei fällt dort eine Kopie der Verfügungsvollmacht heraus. Da der Vater ihm keine Auskunft geben will fragt A bei der Bank an, wo das Geld lag.
Hier erhält er die Auskunft, daß das Sparbuch im Jahr 1979 mit über 12.000.-DM aufgelöst wurde. Der Abhebende ist nicht mehr zu ermitteln, da die Akten inzwischen vernichtet wurden.
Die vom Vater von A 1971 geschiedene Mutter bestätigt A gegenüber schriftlich die treuhänderische Verwaltung des Kontos durch den Vater, sie bestätigt auch, daß sie erfahren hat, daß er das Konto auflöste, um eine Wohnung zu kaufen, dem A aber das Geld mit Zinsen zum 21. Geburtstag auszahlen wollte.
Sie ging davon aus, daß er sich daran gehalten habe, was aber nicht der Fall war.
Frage : Kann A das Geld mit den Informationen der Bank und der eidesstattlichen versicherung der Mutter zurückverlangen, obwohl die Auflösung schon 2 Jahre her ist, A aber jetzt erst davon erfahren hat ?
Kann A Zinsen auf das Geld verlangen, und wenn ja, wieviel wäre angemessen als Zinssatz zu nehmen ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Also, die Aufloesung des Kontos ist wohl eher 20 als 2 Jahre her, aber das ist wohl ein Schreibfehler. Ich gehe davon aus, dass A das Geld von seinem Vater und nicht von der Bank zurueckverlangt. Ich koennte mir vorstellen, dass es einen Anspruch gegen den Vater geben koennte und auch dass dieser nicht verjaehrt ist, da A ja erst vor zwei Monaten von der ganzen Sache erfahren hat. Im Detail kann dies aber wohl nur ein Anwalt beantworten. Wenn sich A keinen Anwalt leisten kann, koennte er sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, mit dem er sich von einem Rechtsanwalt fuer max. 10 Euro beraten lassen kann.

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