>Geld an Inkasso oder Gläubiger zahlen?
Bewaehrt hat sich folgendes:
Inkasso anschreiben mit kurzem Text zum Beispiel:
Ich bitte sie gemaess
§ 174 BGB um Vorlage von Vollmachts- oder Abtretungsurkunde.
Diese muss im Original vorgelegt werden und Glaeubiger, Schuldner und Hoehe der Forderung enthalten, ist das nicht der Fall und auch Kopien zurueckweisen.
Sollte eine Abtretung vorliegen, d.h. Inkasso hat Forderung gekauft, nur Hauptforderung bezahlen mit Verwendungszweck " Hauptforderung".
Inkasso darf keine weiteren Gebuehren oder sonst was verlangen.
Nichts anerkennen und keine Ratenvereinbarungen treffen!!!!!!
Liegt lediglich ein Inkassoauftrag vor, also Vollmacht, Geld direkt an Glaeubiger mit Verwendungszweck "Hauptforderung" zahlen.
Wird das Geld nicht zurueckueberwiesen
Inkassobrief wegschmeissen!
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-- Editiert am 19.08.2010 16:53
-- Editiert am 19.08.2010 16:53
von Wer? am 19.08.2010 16:44
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