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Geht das so einfach?

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Geht das so einfach?

Fallbeispiel:

A ist verstorben, B und C sind laut Erbvertrag zu gleichen Teilen
erbberechtigt!
B möchte Auto von A verkaufen!Unterlagen alle vorhanden!
C findet das nicht so dringend.
Geht das so einfach, ohne Erbschein etc?




von grüntaube am 26.06.2012 16:11
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 93 weitere Beiträge zum Thema "geht".


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>Geht das so einfach?
Geht das so einfach, ohne Erbschein etc?
Ja, wenn die Erbengemeinschaft sich einig ist. Ein Erbschein ist hierfür nicht erforderlich.



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von cruncc1 am 26.06.2012 17:04
Status: Unsterblich (2709 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 216 User(n) bewertet)

>Geht das so einfach?
Ein Käufer könnte jedoch einen Nachweis der rechtmäßigen Eigentumserlangung verlangen.

Im übrigen müssten beide Erben den Kaufvertrag unterschreiben oder einer der Erben den anderen in der Sache bevollmächtigen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 26.06.2012 23:29
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 540 User(n) bewertet)

>Geht das so einfach?
quote:
Ein Käufer könnte jedoch einen Nachweis der rechtmäßigen Eigentumserlangung verlangen.

Ein K sollte wegen § 932 II BGB den Nachweis unbedingt fordern, und zwar aus folgendem Grund:

Die Prüfung von Zulassungsbesch. I + II ist eine Mindestvoraussetzung für die Gutgläubigkeit beim Kfz-Erwerb. Insbes. dann, wenn der Veräußernde nicht mit der eingetragenen Person in Zulassungsbesch. II identisch ist, muss der K weitere Nachforschungen anstellen.

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""

-- Editiert hamburger-1910 am 26.06.2012 23:52


von hamburger-1910 am 26.06.2012 23:51
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
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