Geht das noch bis 90 TS 2x Diebstahl?

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Steavy1978
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Geht das noch bis 90 TS 2x Diebstahl?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an Person a hat 1. Leergut im Wert von 300 € (Schuldanerkenntnis ist unterschrieben die 1. Rate gezahlt) und ein Fahrrad im Neuwert von 900 € (besonders schwerer Fall da Schloß geknackt) aus einem Hinterhof gestohlen. Geht so was noch ohne Vorstrafe aus oder hat Person dann auf jeden Fall Vorstarfe?
Was noch wichtig wäre wie lange dauert es bis die Vorstrafe im Führungszeugnis steht?
Bisher ist Person noch nicht Strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Gruß

Steavy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

tja, bei schwerem Diebstahl liegt die Mindeststrafe bei 3 Monaten Haft, die durch 90 TS ersetzt werden. Dazu kommt eine weitere Tat - also werden es mehr als 90 TS.
Die Strafe steht im Führungszeugnis, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Gruß vom mümmel

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