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Geheimhaltungsvertrag

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Geheimhaltungsvertrag

Hallo

Ich hab da ne tolle Idee, welche auch meinen engsten Vertrauten gut finden.

Nun wollte ich einen Geheimhaltungsvertrag anfertigen, um meine Idee potenziellen Interessenten zu präsentieren.

Meine erste Frage wäre, wo ich am besten Informationen über den Aufbau eines solchen Vertrages bekomme. Oder soll ich gleich zu einem Anwalt gehen und den ausarbeiten lassen?

Meine größte Sorge ist allerdings der Vertragsbruch. Also was ich meine ist, dass ein solcher Geheimhaltungsvertrag sehr nützlich ist, aber nur bedingt vor Geheimhaltung schützt.
Anonym ins Internet eingeloggt und die Information verbreitet ist schnell. Und für mich den Nachweis des Vertragsbruch zu erbringen wird unmöglich, dass diese Person/Firma es war. Für mich hat es den Anschein, dass die Erbringung des Nachweises in 99,99 % aller Fälle unmöglich ist. Oder liege ich falsch?

Und was kann ich machen um das Risiko des Vertragsbruchs des Anderen zu minimieren? Und was kann ich unternehmen, um mir die Erbringung des Nachweises, falls der Fall eintreten sollte, so leicht wie möglich machen? Und vor allem überhaupt möglich.

Schließlich will ich ja nicht nur zu einer Firma gehen und über den Tisch gezogen werden...

Was ich noch vorher machen werde ist, dass zu einem Notar gehe und dort die Idee hinterlegen will, um wenigsten nachzuweisen, dass sie von mir kommt. Ich wollte auch noch eine Liste mit Firmen hinzufügen, die ich kontaktieren will.

Was meint ihr dazu?
Ihr würdet mir sehr helfen.

Mfg Schnabel

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von Schnabel22 am 04.03.2011 14:50
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Geheimhaltungsvertrag
quote:
Anonym ins Internet eingeloggt und die Information verbreitet ist schnell.

Warum sollte denn ein potentieller Geschäftspartner deine Idee der ganzen Welt mitteilen?

Ein Vertrag, wie du ihn meinst, schützt dich nur vor einer Sache: daß die angesprochenen Partner die Idee selbst ohne dich umsetzen. Vor einem "Verrat" schützt dich gar nichts.

Evtl. könntest du es wie bei der Steinlaus machen: eine scheinbar relevante, in Wahrheit aber unwichtige Information hinzufügen und wenn diese mitverbreitet wird, hast du die Quelle identifiziert. (Die Steinlaus war ein fiktives Insekt im Brockhaus; kopierte jemand anders einfach die Enzyklopädie, konnte man anhand des Vorhandenseins des gar nicht existenten Tieres immer noch nachweisen, daß die Quelle mal der Brockhaus gewesen war.)

quote:
dass zu einem Notar gehe und dort die Idee hinterlegen will, um wenigsten nachzuweisen, dass sie von mir kommt

Ideen sind nicht schützbar.

Und anhand der von mir ermittelten Formel b = 1/p^2 (mit "b" = Bedeutung der Erfindung und "p" = Paranoia des Erfinders) scheint es mir so zu sein, daß diese Idee in Wahrheit nicht mal 1/10 so toll und "klauenswert" ist, wie du es vielleicht meinst...

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von Snoop Pooper Scoop am 06.03.2011 18:50
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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