Hallo ich habe folgende Situation:
Habe vor kurzem bei meinem Arbeitgeber gekündigt und mir stehen noch über 2 Wochen Urlaub zu. Nun näherte sich die Kündigungsfrist und ich schaute auf den Dienst/Arbeitsplan um zu gucken wann und wie viel Urlaub ich vor der Frist bekomme. Jetzt fehlte plötzlich, bis zu diesem Tag, überall mein Name und ich dachte ich hätte Frei bzw. den Resturlaub bekommen. Bin dann natürlich nicht zur Arbeit was ein Fehler war, da der Arbeitgeber jetzt verärgert ist und mit einer Gehaltssperre droht.
Meine Frage ist nun ob er das darf oder Mitschuld hat. Bin nur eine Aushilfskraft, nebenbei erwähnt falls dies irgendetwas ändert.
Wäre sehr dankbar für jeden Rat.
Gehaltssperre
29. August 2017
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Frage vom 29. August 2017 | 02:28
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltssperre
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#1
Antwort vom 29. August 2017 | 07:33
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
//// und ich schaute auf den Dienst/Arbeitsplan, um zu gucken wann und wie viel Urlaub ich vor der Frist bekomme. Jetzt fehlte plötzlich, bis zu diesem Tag, überall mein Name
Du hast dich also informiert und den Dienstplan studiert, wann du zu arbeiten hast. Und du warst nicht eingetragen.
Deine Pflicht hast du also erfüllt.
Nicht verpflichtet bist du dazu nachzuforschen, wieso du evtl. nicht eingeteilt bist - für den Dienstplan zuständig ist allein dein AG.
Da hat dein AG überhaupt keinen Grund, 'verärgert' zu sein, oder gar mit Gehaltskürzung zu drohen. Wenn es da nicht noch was anderes gibt im Hintergrund.
#2
Antwort vom 29. August 2017 | 09:06
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Zitat:und ich dachte ich hätte Frei bzw. den Resturlaub bekommen.
Wie war denn das in der Vergangenheit mit deinem Urlaub? Urlaub ist normalerweise nach Wunsch des AN zu beantragen und vom AG zu genehmigen (oder abzulehnen). Wie war denn das Handling mit dem Urlaub in der Vergangenheit? Wenn man nicht auf dem Dienstplan stand, wurde automatisch Urlaub gemacht und auch abgezogen?? Kann ich mir nicht vorstellen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. August 2017 | 11:42
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Wieviel Urlaub und ab wann hast du denn diesen überhaupt beantragt???ZitatNun näherte sich die Kündigungsfrist und ich schaute auf den Dienst/Arbeitsplan um zu gucken wann und wie viel Urlaub ich vor der Frist bekomme. :
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