Gehaltsrückstände/Urlaubsvertretung ohne Bezahlung auf eigene Kosten

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fleissige Biene
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltsrückstände/Urlaubsvertretung ohne Bezahlung auf eigene Kosten

Hallo liebe Mitglieder, ich möchte mich gerne mal austauschen und Eure Meinung hören.
Ich arbeite seit über einem Jahr in einem Supermarkt.(vergleichbar mit einem etwas größeren Tante Emma Laden mit ca. 10 Angestellten, der Sohn und der Chef arbeiten selber dort)Vertraglich vereinbart wurden damals 100 Std/8,50€ also 850€ brutto. Seit Januar 2017 wird der Mindestlohn missachtet. Der Arbeitgeber weigert sich 8,84€ zu zahlen und bleibt bei seinen 8,50€. Jeglicher Versuch das Thema sachlich zu klären scheiterte. Zuletzt wollte man mir erklären, dass ich seit Januar keine 100Std. mehr arbeite sondern nur 96,5. Hierfür zieht der Chef alle gesetzlichen Feiertage ab. Das sind immerhin die letzten drei Monate jeweils 12 Std. pro Monat. Der Arbeitgeber sieht sich dazu berechtigt weil er nur die Std. bezahlt, die gearbeitet wurden. Ich habe mir meine Std natürlich alle aufgeschrieben und arbeite jeden Monat mehr wie vertraglich vereinbart 100 Std. Davon will der Chef nichts wissen. So ist von Januar bis jetzt ein minus von 204€ entstanden. Meiner Kollegin, die sich aus gesundheitlichen Gründen in Kur befand, wurde das Gehalt um 30% gekürzt obwohl sie nicht in den Bezug von Krankengeld fiel. Im April bat mein Chef mich für ihn und seine Familie die Urlaubsvertretung für eine Woche zu übernehmen. Hierzu mußte ich mehrmals täglich ins Geschäft fahren, morgens um 6 Uhr um zu öffnen, den Laden aufzumachen und die Kasse einzuzählen. Mittags um die Abrechnung zu machen und die Kasse für die Ablöse fertig zu machen und Abends um das Geschäft zu schließen und ebenfalls die Abrechnung zu erstellen. Die zusätzlichen Stunden sowie die Fahrtkosten sollten selbstverständlich vergütet werden. Nach dem Urlaub wollte der Chef von einer Vergütung nichts mehr wissen. Man bot mir einen Einkaufsgutschein über 40€ für den eigenen Markt an, der aber weit unter dem Wert der geleisteten Arbeitsstunden liegt und auch meine Fahrtkosten nicht abdeckt. Ich bin die einzige Festangestellte alle anderen arbeiten auf 450€. Die Minijobber arbeiten monatlich zwischen 60-80 Std und werden regelmäßig mit Einkaufsgutscheinen bezahlt, die ebenfalls weit unter dem Wert liegen. In den letzten Monaten haben insgesamt 5 Mitarbeiter gekündigt. Die Zustände dort sind unzumutbar. Auch ich habe zum 30.06.17 ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist gekündigt. Meinen Urlaub kann ich wegen Unterbesetzung und weil der Chef selber in den Urlaub fahren möchte nicht mehr nehmen. Mein Chef sagte schon, dass er den Resturlaub nicht ausbezahlen wird. Zum 01.07. habe ich eine neue Stelle, die ich aber einige Tage später antreten soll damit ich den Chef unentgeltlich und auf eigene Kosten vertreten soll während seiner Abwesenheit. Hierzu wurde mein neuer Arbeitgeber angerufen und gesagt, dass wir das so vereinbart hätten. Dieser erklärte sich dazu bereit, dass ich meine Arbeit erst einige Tage später aufnehme. Über die Zustände dort weiss er natürlich nichts. Nun ist es so, dass ich von Januar bis jetzt die Differenz vom Mindestlohn zu kriegen habe, Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubes, das Geld für die letzte Urlaubsvertretung usw. Ich bin nicht gewillt den Chef unentgeltlich und vorallem auf eigene Kosten ein weiteres Mal zu vertreten, das Geld werde ich ohne anwaltliche Hilfe nicht mehr bekommen. Einen Termin habe ich dort Ende des Monats. Alles in allem ist mir der ganze Ärger dermaßen auf die Gesundheit geschlagen, dass ich krankgeschrieben bin. Seit ich die Kündigung eingereicht habe ist das Arbeitsklima dementsprechend. Mein Hausarzt wird die AU bis Ende des Monats verlängern. Mir setzt das alles ganz schön zu. Ich hätte kein Problem damit gehabt, bis zum Schluss arbeiten zu gehen und von mir aus auch die Vertretung zu übernehmen allerdings nicht unter diesen Voraussetzungen. Mein Chef meint, dass ich verpflichtet sei, die Vertretung zu übernehmen und droht, mich auf Schadensersatz zu verklagen. Kann er das? Wäre über Eure Meinung dankbar.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Diese Buchstabenwand ist eine Zumutung. Strukturiere das Ganze durch, dann lese ich es auch und kann, ohne was zu übersehen vielleicht auch helfen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Heiliger Himmel! Du verlangst wirklich viel, diesen ganzen Sermon zu lesen.
Du hast ganz gewiss Anspruch auf den Mindestlohn. Wenn in deinem Vertrag allerdings die Kombination steht von 100 Stunden und 8,50 €, könnte es in der Tat darauf hinauslaufen, dass die Stundenzahl gekürzt wird.
Fraglos hast du auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen unter der Woche, sofern du an diesen Tagen Arbeitspflicht icht warst bzw gewesen wärest. Und selbstverständlich bist du auch zu keiner Arbeit noch zu irgendeiner Vertretung verpflichtet, zumal du krankgeschrieben bist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Lohnfortzahlung an Feiertagen und Einhaltung des Mindestlohns sind selbstverständlich - da ist die Rechtslage eindeutig.
Ebenso bei der Auszahlung des Resturlaubs.

Bei der Urlaubsvertretung ist es weit weniger klar. Je nach Formulierung könnte es durchaus sein, dass der Arbeitnehmer zu Mehrarbeit/Überstunden verpflichtet ist.
Die geleisteten Stunden müssen dann natürlich bezahlt werden. Die Fahrtkosten aber eher nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fleissige Biene
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal für eure Antworten und sorry für den langen Text. Es läuft einiges verkehrt und das wollte ich nur genauer darlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Wenn sie zum 30.06 wirksam gekündigt haben besteht keinerlei Notwendigkeit von Ihrer Seite, weitere Tage als Urlaubsvertretung oder sonst irgendwas dort zu arbeiten. Für den Rest gibt es Arbeitsgerichte.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen