Gehaltskürzung zulässig?

26. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Trailerpark123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltskürzung zulässig?

Guten Abend,

nehmen wir an, A hat im August 2014 mit 6 Monaten Probezeit eine neue Beschäftigung begonnen.
Im Dezember 2014 wurde eine Änderungskündigung gefertigt, welche die Probezeit vorzeitig beendet und das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes wandelt.
Im Januar 2015 wird A zur Geschäftsleitung gebeten, in einem Gespräch wurde Ihm mitgeteilt, dass man in Ihm dem neuen Abteilungsleiter für Abteilung X sieht.A schläft 2 Nächte über das Angebot und willigt diesem dann mündlich ein.
Im Gespräch wird neben all der Verantwortung auch ein Lohnanstieg versprochen, in unbekannter Höhe.
Schließlich bekommt A je Stunde 2,00 € brutto mehr zu seinem vorherigen Stundenlohn.
Zwischenzeitlich gab es cirka nach einem Jahr zusätzlich für alle Angestellten der Firma eine Tarifliche Lohnanpassung zu + 2,5 % !

Nehmen wir also an, der Lohn von A lag zu Beginn der Beschäftigung bei 14 € je Stunde brutto und ist innerhalb der 32 Monaten Beschäftigung auf 16,35 € je Stunde brutto gestiegen.

Was wäre wenn:

1. Der AG nun A in einem Gespräch mitteilt, dass die leitende Position anderweitig besetzt wird, mit sofortiger Wirkung. A wäre nun wieder ein "normaler Angestellter" wie zu Anfang des Beschäftigungsverhältnisses. Da seinerzeit lediglich eine Änderungskündigung für die Probezeit & unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgehändigt wurde, aber keine bzgl. einer leitenden Aufgabe - rein theoretisch gesehen war A ja somit während der gesamten Zeit seiner Beschäftigung als "Montagehelfer" eingestellt.
Kann man durch die Lohnerhöhung von vor knapp 2 Jahren zwischenzeitlich von einer Art "Betrieblichen Übung" ausgehen ?

2. A erwähnt nach dem Gespräch, dass er gerne ein Arbeitszeugnis für die bisherige Zeit erhalten würde,auch aufgrund der Tätigkeit und Position. Die Geschäftsleitung nickt dies quasi ab, fügt aber als Vorschlag hinzu "dass A als temporärer Abteilungsleiter" genannt werden wird, dies sei für A nicht von Nachteil.
Stimmt das so ?


Vielen Dank für Meinungen zu dieser fiktiven Situation.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Da seinerzeit lediglich eine Änderungskündigung für die Probezeit & unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgehändigt wurde, aber keine bzgl. einer leitenden Aufgabe - rein theoretisch gesehen war A ja somit während der gesamten Zeit seiner Beschäftigung als "Montagehelfer" eingestellt.


Und als "Montagehelfer" hat er dann 16,35€ pro Stunde verdient! Man kann ihn dann zwar von der Aufgabe des Abteilungsleiters entbinden, aber nicht den Lohn kürzen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... und willigt dann mündlich ein.
Damit ist ein neuer Vertrag zustande gekommen. Also nix da mit "theoretisch ... während der gesamten Zeit ... als Montagehelfer eingestellt'. A hat m.E. nicht nur Anspruch auf die Bezahlunt, sondern auch auf die entsprechende Beschäftigung. Wenn AG die Änderung gegen den Willen von A durchführen will, geht das eigentlich nur mit Änderungskündigung. A sollte sich überlegen, einen Fachanwalt hinzu zu ziehen.

Arbeitszeugnis: egal wie man es wendet, es wird deutlich dass A die Abteilungsleitung hatte und dann nicht mehr - ohne einen guten Grund dafür wird das immer mies aussehen.

1x Hilfreiche Antwort

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