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Gehaltsfortzahlung bei kündigung in der Probezeit?

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Gehaltsfortzahlung bei kündigung in der Probezeit?

Hallo Forum,

folgender Sachverhalt:

Arbeitnehmer/in wird nach 3 Monaten in der Probezeit eines unbefristeten Arbeitsvertrags krank und daraufhin vom Arbeitgeber gekündigt.

Ich bin der Meinung, daß der AG unabhängig von der Probezeit für 6 Wochen die Gehaltsfortzahlung leisten muss. Weiterhin besteht nach Fortfall der Gehaltsfortzahlung anspruch auf Krankengeld.

Ist richtig oder gibt es bei diesem Beispiel noch wichtige Dinge zu berücksichtigen?

gruß
JayC

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von JayC am 07.07.2012 21:14
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>Gehaltsfortzahlung bei kündigung in der Probezeit?
Problematisch erscheint mir dieses "daraufhin": als Angabe einer Zeitfolge o.k., als Begründungszusammenhang möglich, aber ungewiss und kaum zu beweisen, bloße Mutmaßung - in der Probezeit bedarf eine Kündigung keines Grundes.
Entgeltfortzahlung leistet der AG, wenn die Wartezeit von 1 Monat erfüllt ist; das ist in dem Beispiel der Fall. Wegen der Kündigung zahlt der AG das Entgelt weiter bis zum Beschäftigungsende, danach die Kasse Krankengeld. Wäre die Krankheit Kündigungsgrund und dies auch beweisbar, müsste der AG i.d.T.das Entgelt die vollen sechs Wochen zahlen, auch über das Beschäftigungsende hinaus.

-- Editiert blaubär+ am 08.07.2012 09:44


von blaubär+ am 08.07.2012 09:40
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
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>Gehaltsfortzahlung bei kündigung in der Probezeit?

etwas mehr als "Mutmaßung" einer Kündigung wegen Krankheit :

Wenn der Arbeitgeber in zeitlichem Zusammenhang mit der Krankmeldung die Kündigung erklärt gilt der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist. (BAG 02.12.1981, AP LohnFG § 6 Nr.19; BAG 05.02.1998 AP TVG § 1 Tarifverträge: Apotheken Nr. 3; LAG Hamm 12.01.2005 – 18 SA 1661/04 nv).

diesen "Beweis des ersten Anscheins" muß der AG erstmal entkräften

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von working slave am 08.07.2012 10:13
Status: Legende (231 Beiträge)
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>Gehaltsfortzahlung bei kündigung in der Probezeit?
Danke für die Hinweise.

Stimmt > das "daraufhin" ist in gewisserweise spekulativ und von mir auch nicht als direkter zusammenhang gemeint, dennoch ist das eine interessante Komponente.

Danach verstehe ich: Wird dies Kündigung nachweislich als Folge der Kankmeldung ausgesprochen, muss er 6 Wochen - möglicherweise über den Kündigungstermin hinaus das Gehalt zahlen. Ist die Kündigung nicht im Zusammenhang mir der Erkrankung zu sehen, muss er nur bis zum Kündigungstermin zahlen.

Habe ich das so richtig verstanden?

Gruß
JayC


von JayC am 08.07.2012 12:46
Status: Senior (121 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Gehaltsfortzahlung bei kündigung in der Probezeit?
jau.

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von blaubär+ am 08.07.2012 13:03
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
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